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Neue Luzerner Zeitung Online, 3. Mai 2012, 15:59

Oberstaatsanwalt wurde zu Recht eingesetzt

Das Rathaus in Schwyz. Zoom

Das Rathaus in Schwyz. (Manuela Jans / Neue LZ)

Die Einsetzung eines ausserordentlichen Oberstaatsanwaltes im Kanton Schwyz im Umfeld der Justizaffäre war richtig. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht, das als ausserordentliche Beschwerdekammer des Kantonsgerichtes amtete.

Im Oktober 2011 setzte der Regierungsrat den Berner Beat Schnell als ausserordentlichen Oberstaatsanwalt ein. Anlass war eine Strafanzeige gegen Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler wegen Amtsmissbrauchs.

Beantragt worden war die Einsetzung eines ausserordentlichen Oberstaatsanwaltes von der Schwyzer Oberstaatsanwaltschaft, dies weil die ordentlichen Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde befangen seien.

Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler monierte in einer Eingabe, dass die Einsetzung des ausserordentliche Oberstaatsanwalts Beat Schnell nicht rechtmässig erfolgt sei. Das Verwaltungsgericht wies Zieglers Beschwerde nun ab, wie es am Donnerstag bekannt gab.

Es gab Vefahrensfehler

Das Gericht stellt zwar fest, dass es einen Verfahrensfehler gegeben habe. Dieser sei aber nicht besonders schwerwiegend und durch die Einführung der neuen schweizerischen Strafprozessordnung erklärbar.

Das Gericht bestätigte nachträglich, wie vom Gesetz verlangt, den Antrag der Oberstaatsanwaltschaft für einen ausserodentlichen Oberstaatsanwalt. Es habe einen objektiven Anschein von Befangenheit gegeben, denn der Straffall, in welchem gegen Ziegler Anzeige erhoben worden sei, sei in den weit grösseren Justizstreit eingebettet.

sda

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