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Nach SVP-Druck: Grosser Rat lehnt Einbürgerung ab, weil Gesuchstellerin Steuern knapp zu spät bezahlt hat

Die Einbürgerungskommission im Grossen Rat wollte eine Frau trotz zu spät bezahlter Steuern einbürgern. Es sei nur ein kleiner Betrag gewesen, der zudem auch schnell bezahlt wurde, argumentierte die Kommission. Die SVP stellte sich aber dagegen.

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Die Einbürgerung der Frau, die ihre Steuern zu spät bezahlt hatte, wurde im Grossen Rat mit 71 gegen 63 Stimmen abgelehnt.

Die Einbürgerung der Frau, die ihre Steuern zu spät bezahlt hatte, wurde im Grossen Rat mit 71 gegen 63 Stimmen abgelehnt.

Sandra Ardizzone

Am 21. Juni hat der Grosse Rat auf Antrag der SVP ein Einbürgerungsdossier an sich gezogen. Die Einbürgerungskommission musste es nochmals vertieft prüfen. Dies, weil die Gesuchstellerin eine Betreibung wegen nichtbezahlter Steuern hatte.

Am Dienstag erstattete die Kommission Bericht im Grossen Rat und empfahl mit vier gegen vier Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, es gutzuheissen. Nun dürfen laut Gesetz in den letzten drei Jahren vor Einreichung des Gesuchs oder während des Verfahrens keine Betreibungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften vorhanden sein.

Die Kommission (mit Stichentscheid von Präsident Sander Mallien) wollte die Einbürgerung gleichwohl gutheissen, da die Gesuchstellerin den Betrag dann sogleich bezahlt habe und es um eine kleine Summe gegangen sei. Man müsse auch die Verhältnismässigkeit wahren.

Die SVP wehrte sich allerdings vehement dagegen. Die Gesetzesbestimmung sei klar. Die Gesuchstellerin könne ja nach Ablauf der Frist ein neues Gesuch stellen. Die Einbürgerung wurde mit 71 gegen 63 Stimmen abgelehnt. (mku)