Leserbrief
Die Arbeit geht den Gerichten nicht aus

«Obwaldner Gerichte werden weiblicher», Ausgabe vom 15. April

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Das Gerichtsgebäude in Sarnen, wo Kantonsgericht und Obergericht Obwalden ihre Verhandlungen abhalten.

Das Gerichtsgebäude in Sarnen, wo Kantonsgericht und Obergericht Obwalden ihre Verhandlungen abhalten.

Bild: Lucien Rahm (23. 3. 2023)

Das Obwaldner Stimmvolk hat Daniela Widmer am 12. März zur Nachfolgerin von Obergerichtspräsident Andreas Jenny gewählt hat. Alt Kantonsgerichtspräsident Guido Cotter stellt im erwähnten Artikel das erfreuliche Ergebnis fest, dass inzwischen 60 Prozent der Gerichtspersonen weiblich seien. Es ist für die Frauen und für die Bevölkerung Obwaldens die grosse Chance, dass nun Daniela Widmer die Geschäfte des Obergerichts Obwalden führen kann und muss. Auf die neu gewählte höchste Richterin des Kantons Obwalden warten denn auch sehr grosse Herausforderungen, die es umsichtig zu Lösen gilt.

Ich bin mir sicher, dass sie mit ihrer Führungserfahrung, die sie an ihren früheren Arbeitsstätten unter Beweis gestellt hat, bestens für das anspruchsvolle Amt gewappnet ist. Die Arbeit geht den Gerichten nicht aus. Denn die Pendenzen der Staatsanwaltschaft Obwalden haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Auch das Kantonsgericht hatte noch nie so viele Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber wie heute – 200 Stellenprozente mehr als vor vier Jahren. Das Kantonsgericht hatte trotz mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch nie so viele Pendenzen wie heute. Insbesondere beim Kantonsgerichtspräsidium II sind die Pendenzen so hoch wie noch nie. Diese Probleme gilt es zu lösen. Umgekehrt hat das Obergericht kaum mehr Pendenzen. Das heisst: Der Personalbestand ist dort zu gross. Der von Albert Sigrist (SVP) im Zeitungsbericht «Personalnot bei der Obwaldner Justiz soll behoben werden» vom 19. Mai 2022 prognostizierte «Idealzustand» bei den Gerichten ist nicht eingetreten, sondern vielmehr eine noch nie da gewesene Pendenzenlast. Das mag auch damit zusammenhängen, dass die Personalfluktuation bei den Obwaldner Gerichten, wie man dem Amtsbericht über die Rechtspflege entnehmen kann, sehr hoch ist.

Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass im Amtsbericht über die Rechtspflege steht, dass das einzige Gerichtsgebäude, in welchem sich alle Gerichte befinden, aus allen Nähten platzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten gar keinen Platz mehr, wenn es kein Homeoffice mehr gäbe. Die Trennung der Gerichte ist deshalb umso wichtiger, da es für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wichtig ist, dass sowohl das Kantonsgericht als auch das höchste Obergericht des Kantons personell und geografisch getrennt sind.

Johann Rohrer, Sachseln