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Leserbriefe ZZ
Zur eidgenössischen Abstimmung vom 25. September über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie «Ich, das Verlustgeschäft für die AHV», Ausgabe vom 20. Juli
Am 25. September 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) ab. Die Reform setzt sich aus zwei Vorlagen zusammen, nämlich der Änderung des AHV-Gesetzes und des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Gründe für die Reform liegen auf der Hand: Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt weiter an, weshalb die Altersrenten immer länger an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden müssen. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV ist nicht mehr gegeben, weil die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Erklärtes Ziel ist es, das Niveau der AHV-Renten zu erhalten und damit das finanzielle Gleichgewicht der AHV im nächsten Jahrzehnt zu sichern. Darum wird das Referenzalter, in dem die Leistungen der Altersvorsorge ohne Zuschläge oder Abzüge ausbezahlt werden, für Männer und Frauen neu bei 65 Jahren festgesetzt. Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr von 64 auf 65 Jahre erhöht. Alle Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen (Übergangsgeneration von neun Jahrgängen), haben aufgrund der Erhöhung des Referenzalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen: Frauen, die ihre Altersrente vorziehen, können dies zu günstigeren Bedingungen tun; diejenigen, die ihre Rente nicht vorziehen, erhalten einen Zuschlag zur AHV-Rente. Die Altersrente kann zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und schrittweise bezogen werden. Der AHV fliesst eine Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte direkt zu. Die Gesetzesänderung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) wird zur Abstimmung vorgelegt, weil ein Referendum zu Stande gekommen ist. Die Gesetzesänderung erfordert ein Volksmehr. Über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wird abgestimmt, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt. Damit sich dieser Bundesbeschluss durchsetzt, muss eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sowie eine Mehrheit der Kantone dafür stimmen. Die beiden Vorlagen sind aneinandergekoppelt: Beide müssen angenommen werden, damit die Reform in Kraft tritt. Die getroffene Lösung ist ein gut eidgenössischer Kompromiss, dem man zustimmen kann. Die bürgerlichen Parteien FDP, Die Mitte und SVP unterstützen diese Vorlage aus Vernunft.
Philip C. Brunner, Kantonsrat SVP, Zug
Darf ich den Autor bitten, seine AHV-Beitragsguthaben alljährlich zu verzinsen, wobei er berücksichtigen möchte, dass der SNB-Diskontsatz 1981 nicht weniger als sechs Prozent und 1991 sieben Prozent betrug?
Die Kapitalmarktzinsen lagen wohl höher auch bei AAA- und AA-Anlagen. Hätte die AHV ihr Kapital grossmehrheitlich in Premiumimmobilien oder Tech investiert, hätte sie wahrscheinlich eine noch bessere Rendite erzielt.
Felix Dony, Hünenberg See