St.Gallen
Neue Gebührenpflicht im Stadtzentrum: Parkieren wird teurer und kostet ab nächstem Jahr rund um die Uhr

Im Zentrum der Stadt St.Gallen werden rund 600 öffentliche Oberflächenparkplätze bewirtschaftet. Wer dort parkiert, muss bald rund um die Uhr zahlen. Damit will die Stadt die Attraktivität der Tiefgaragenparkplätze im Stadtzentrum steigern. Die neue Parkplatzbewirtschaftung gilt ab dem 1. Januar 2022.

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Parkieren auf dem Spelteriniparkplatz kostet bald auch in der Nacht.

Parkieren auf dem Spelteriniparkplatz kostet bald auch in der Nacht.

Bild: Benjamin Manser

Die bestehenden Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum werden heute von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und am Samstag von 8 bis 17 Uhr bewirtschaftet. Wie es in einer Mitteilung aus dem Stadthaus heisst, sehe die neue Bewirtschaftungspraxis vor, diese Parkplätze neu täglich durchgehend zu verwalten.

Für die vorgesehene Anpassung der Zeiten sei ein Städtevergleich durchgeführt worden. Dieser habe gezeigt, dass in der Stadt St.Gallen die Parkplätze weniger lange bewirtschaftet und zudem günstigere Gebühren verlangt würden als zum Beispiel in Basel oder Luzern. «Neu werden auch in St.Gallen die Parkgebühren nicht mehr nur auf die Geschäfts- und Arbeitszeiten abgestimmt sein, sondern vielmehr auf das Freizeitverhalten der Bevölkerung angepasst», heisst es in der Mitteilung weiter.

Nachttarif ist etwas günstiger als Parkieren am Tag

Die Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum sind ab dem 1. Januar 2022 täglich gebührenpflichtig. Neu gilt ein Tagestarif (7 bis 24 Uhr) von 2 Franken pro Stunde und ein Nachttarif (Mitternacht bis 7 Uhr) sowie Sonntagstarif von 1.50 Franken pro Stunde. Für die Nachtzeit (19 bis 7 Uhr) gilt keine Höchstparkzeit. Die neue Bewirtschaftungspraxis betrifft ebenfalls die Parkplätze auf dem Spelteriniplatz.

Tiefgaragenparkplätze vermehrt nutzen

«Mit der neuen Parkplatzbewirtschaftung möchte die Stadt zum einen die Kosten für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes decken, zum anderen soll dadurch die Fortbewegung innerhalb der Stadt über den Öffentlichen Verkehr, das Velo oder zu Fuss gefördert werden», so die Mitteilung. Zurzeit seien Oberflächenparkplätze ab 19 Uhr grösstenteils gebührenfrei. Dies führe dazu, dass häufig ab diesem Zeitpunkt Parkplätze in der Tiefgarage weniger genutzt würden. Mit einer zeitlichen Ausdehnung der Gebührenpflicht könne der Anreiz geschaffen werden, vermehrt die Parkplätze in den Tiefgaragen aufzusuchen. «Damit können auch der Parkplatzsuchverkehr und Fahrzeuglärm im Stadtzentrum reduziert werden.» Die meisten Parkhausbetreiberinnen und -betreiber böten während der Nachtzeit einen preisgünstigeren Nachttarif an. (pd/red)