Soll im Wattwiler Baureglement ein Mindestabstand von 700 Metern zwischen Windrädern und Wohnbauten sowie Schutzgebieten festgeschrieben werden? Darüber könnte bald das Volk entscheiden. Für das Zustandekommen der Initiative des Krinauer Vereins Älpli Gegenwind sind 500 Unterschriften nötig.
Der Verein Älpli Gegenwind wehrt sich bereits seit Jahren gegen Pläne, auf der Anhöhe zwischen Krinau und Mosnang einen Windpark zu errichten. Im Februar reichten Mitglieder dem Wattwiler Gemeinderat eine Initiative zur Vorprüfung ein. Das Begehren verlangt, einen Mindestabstand von 700 Metern zwischen Windanlagen und Wohngebäuden sowie Schutzgebieten von nationaler Bedeutung im Wattwiler Baureglement zu verankern. Die Begründung der Initianten: Die jetzigen Abstände würden auf Windrädern mit einer Nabenhöhe von 90 Metern basieren, während heute von doppelt so hohen Anlagen die Rede sei.
Der Gemeinderat hat die Initiative inzwischen geprüft und jetzt deren Zulässigkeit festgestellt. In der Begründung heisst es: «Es überwogen die demokratiepolitischen Aspekte, damit sich die Bevölkerung in diesem Rahmen informieren und äussern kann.»
Über die Wirkung und den effektiven Nutzen einer 700-Meter-Abstandsregelung im Baureglement äussert sich Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner betont vorsichtig. Er sagt: «Ob die neue Vorschrift angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich ihre Wirkung entfalten könnte, ist fraglich.» Denn für Windenergieanlagen ausserhalb der Bauzonen seien zwingend Sondernutzungsplanungen vorzunehmen und primär die Umwelt- und Immissionsschutz-Bestimmungen einzuhalten.
Will heissen: Die Verankerung der Abstandsregel im Baureglement taugt nicht zur Verhinderung eines Windparks. Zumal Sondernutzungspläne die Bestimmungen des kommunalen Baureglements übersteuern können.
Sobald die Initiative frist- und formgerecht angemeldet ist, wird sie amtlich publiziert und es kann mit der Sammlung der nötigen 500 Unterschriften begonnen werden. Ob dies überhaupt geschieht, entscheidet der Verein Älpli Gegenwind. Dessen Präsident war am Dienstag für eine Stellungnahme jedoch nicht erreichbar.
Der Wattwiler Gemeinderat seinerseits ist gegenüber geeigneten Windenergieprojekten grundsätzlich offen, will die Situation «aber laufend anhand der Grundlagen und Rahmenbedingungen sachlich beurteilen». Dies hat er in seiner Stellungnahme zur Analyse der Eignungsgebiete für die Nutzung von Windkraft des Kantons deutlich gemacht. Bekanntlich hat die Evaluation auf dem Gemeindegebiet von Wattwil zwei Standorte ergeben: Krinau und Laad.
Wobei Krinau im kantonalen Richtplan bereits festgesetzt ist, jener im Raum Laad neu – auch für den Wattwiler Gemeinderat. Die Evaluation der Gebiete bezeichnet er als «nachvollziehbar». Alois Gunzenreiner erklärt: «Wir anerkennen die methodische Grundlagenarbeit des Kantons als notwendige Basis für die weiteren Mitwirkungs- und Verfahrensschritte.» Der Gemeinderat werde nach deren Abschluss in Kenntnis der Ergebnisse über eine Anpassung des kommunalen Richtplans befinden.
«Letztlich sind zwei Dinge klar», fasst Gunzenreiner die Prüfung beider Anliegen zusammen. Einerseits müsse der Anteil eigener und erneuerbarer Produktion am Energiemix rasch deutlich zunehmen, damit die Energieversorgung auch in der Region langfristig gesichert werden könne. Anderseits greife jede Anlage zur Energieproduktion ins Landschaftsbild ein, genauso wie viele andere Infrastrukturen. Dabei gebe es immer Interessenkonflikte. «Umso mehr braucht es eine sorgfältige, sachliche Prüfung und Abwägung.»