Nidwalden
Neues Landwirtschaftsgesetz: Stossrichtung wird in Vernehmlassung grundsätzlich unterstützt

Nach Anregungen in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat einzelne Anpassungen an der Vorlage vorgenommen.

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Das Landwirtschaftsgesetz soll im Kanton Nidwalden angepasst werden.

Das Landwirtschaftsgesetz soll im Kanton Nidwalden angepasst werden.

Bild: Boris Bürgisser

Die Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes sei in der Vernehmlassung auf «grossmehrheitliche Zustimmung» gestossen, schreibt der Kanton Nidwalden in einer Mitteilung. Der Regierungsrat hat nun die bereinigte Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Für die Fördermassnahmen in der Landwirtschaft soll für die Jahre 2024 bis 2027 rund eine Million Franken mehr zur Verfügung stehen.

«Es geht darum, dass der Kanton in Zukunft die unternehmerische Landwirtschaft, die multifunktionale Leistungen erbringt und nachhaltig produziert, gezielter unterstützen kann», wird Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen in der Mitteilung zitiert. Die Überprüfung der bisherigen Fördermassnahmen in der kantonalen Landwirtschaftspolitik habe gezeigt, dass die Wirkungen vor allem im Bereich der Strukturen und Wettbewerbsfähigkeit zu gering ausfallen.

Monitoring soll Wirkung überprüfen

Die im Sommer und Herbst durchgeführte externe Vernehmlassung zur Gesetzesrevision sei nun ausgewertet. Die vorgeschlagenen Änderungen seien dabei «grundsätzlich positiv aufgenommen worden». Sowohl die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes als auch die Totalrevision der dazugehörenden Verordnung würden «grossmehrheitlich mitgetragen».

Aufgrund von Anregungen in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat aber einzelne Anpassungen an der Vorlage vorgenommen. So soll die Wirkung der kantonalen Fördermassnahmen künftig mittels Monitoring gezielter überprüft werden können. Ausserdem wird der Gesetzesartikel, wonach der Kanton selbst eine Beratungsstelle für die Landwirtschaft etablieren kann, belassen, wie er gewesen ist. Weitere in der Vernehmlassung aufgeworfene Punkte würden in der Gesamtrevision der Verordnung, die auf Stufe Regierungsrat erfolgt, berücksichtigt.

16 Massnahmen geplant

Das teilrevidierte Landwirtschaftsgesetz bildet die Grundlage für 16 Massnahmen. Diese stimmten mit der Stossrichtung der Agrarpolitik des Bundes überein, der einen Teil davon mitfinanziert. Die Massnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Förderung besonders umwelt- und klimaschonender Bewirtschaftungsmethoden sowie tierfreundlicher Produktionsformen
  • Förderung, Aufwertung und Vernetzung von Biodiversitätsförderflächen
  • Förderung der Landschaftsqualität
  • Förderung von Ersatzpflanzungen von Hochstammbäumen
  • Unterstützung von regionalen Viehabsatzmärkten und Ausstellungen von Nutztieren (Viehmärkten, Viehschauen)
  • Stärkung der regionalen Absatzförderung und Verbesserung der Wertschöpfung («Hiäsigs»)
  • Beiträge an die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben
  • Gemeinsam finanzierte und kantonale Strukturverbesserungen

In der Vernehmlassung ebenfalls nicht in Frage gestellt worden sei die Summe des geplanten Rahmenkredites in der Höhe von 6,9 Millionen Franken. Gegenüber der aktuell laufenden Periode (5,96 Millionen Franken) entspricht dies einer Erhöhung um knapp 1 Million Franken.

Gesetz soll 2024 in Kraft treten

Mit dem Kredit werden jeweils die erforderlichen finanziellen Mittel für die Fördermassnahmen bereitgestellt. In Zukunft sei mit einem erhöhten Bedarf zu rechnen, der sich vor allem aus fünf Fördermassnahmen erkläre: Gülleseparierung, klimaschonende Fütterung, Bioumstellung, Förderung und Aufwertung der Biodiversitätsförderflächen im Tal- und Hügelgebiet sowie Strukturverbesserungen.

Weiter werde die regionale Absatzförderung gestärkt. Zusätzliche Mittel werden für die Unterstützung von Projekten, die von der Basis initiiert werden, und den Beizug von Fachexperten eingesetzt. Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für Frühling 2023 vorgesehen. Das teilrevidierte Landwirtschaftsgesetz soll dann per 1. Januar 2024 in Kraft treten. (lur)