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Nidwalden
In Nidwalden sollen Leistungssportler stärker gefördert werden. Der Vorschlag der Regierung, einen Teil der jährlichen 2,3 Millionen Franken Lotteriegelder vom Kulturfonds zum Sportfonds umzuverteilen, ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.
Der Regierungsrat verabschiedete die Anpassung des kantonalen Lotteriegesetzes an den Landrat. Es hätten sich gegenüber der Vernehmlassungsvorlage keine Anpassungen ergeben, heisst es in einer Mitteilung der Nidwaldner Staatskanzlei vom Donnerstag.
Dem Sportfonds sollen künftig statt 20 neu 30 Prozent oder 675'000 Franken zufliessen. Im Gegenzug sieht das neue Gesetz vor, dass der Kulturfonds von 40 auf 35 Prozent oder 790'000 Franken reduziert wird und 5 Prozent oder 110'000 Franken weniger für wohltätige Zwecke gesprochen werden.
Profitieren sollen in erster Linie die Leistungssportler in Nidwalden. Solche in olympischen Disziplinen können pro Jahr maximal 12'000 Franken beantragen, solche aus nicht-olympischen oder paralympischen Sportarten 6000 Franken. Ausschlaggebend für die Vergabe und die Höhe eines Förderbeitrags soll der finanzielle Bedarf des Athleten anhand eines Kriterienkatalogs sein.
Das Nachsehen hat das Nidwaldner Museum. Für grössere Projekte und Aufgaben müsse in Zukunft auf Rückstellungen zurückgegriffen werden, hält der Regierungsrat fest. Die Kulturkommission werde vermehrt Gesuche um finanzielle Unterstützung ablehnen oder aus den Rückstellungen abdecken müssen.
Die Gesetzesrevisionen betrifft laut Regierung die Umverteilung der Lotteriemittel, die dem Kanton von Swisslos zugewiesen werden. Beim Kanton entstünden keine zusätzlichen Kosten. Der Landrat hatte im März 2014 eine Motion zur Umverteilung der Lotteriegelder mit 41 zu 6 Stimmen teilweise gutgeheissen. (sda)