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Steuerpflichtige Nidwaldnerinnen und Nidwaldner können die Steuererklärung zum zweiten Mal vollständig online einreichen.
In diesen Tagen erhalten in Nidwalden steuerpflichtige Personen und Unternehmen das Schreiben zur Steuererklärung 2020. Der darin erwähnte Aktivierungscode ermöglicht es ihnen zum zweiten Mal nach der Premiere im Vorjahr, die Steuererklärung komplett online auszufüllen und einzureichen. Dies schreibt die Staatskanzlei des Kantons Nidwalden in einer Medienmitteilung vom 10. Februar.
Zum Ausfüllen der Steuererklärung wird die eTax-Plattform online aufgerufen. Auch die einzureichenden Belege können digital übermittelt werden. Hierfür kann wiederum die App Snapshare eingesetzt werden, die sowohl für iOS- wie auch Android-Geräte in den entsprechenden Stores kostenlos heruntergeladen werden kann.
Vergangenes Jahr haben bereits über 86 Prozent der Nidwaldner Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung elektronisch eingereicht, entweder via eTax oder mit der Software Dr. Tax. «Dieser hohe Wert hat unsere Erwartungen für das erste Jahr mit eTax übertroffen», wird Raphael Hemmerle, Leiter des kantonalen Steueramtes, zitiert. Er geht davon aus, dass der Anteil in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Selbstverständlich könne die Steuererklärung aber auch weiterhin handschriftlich ausgefüllt werden. Hemmerle erklärt:
«Personen, die ihre Steuererklärung 2019 auf Papier eingereicht haben, erhalten neben dem Aktivierungsschreiben zusätzlich die Formulare zugestellt.»
Zudem könnten Formulare bei Bedarf beim kantonalen Steueramt oder bei den Gemeindesteuerämtern bestellt werden, die auch für generelle Auskünfte am Telefon oder am Schalter zur Verfügung stehen.
Das Steuerportal eTax wird gegenwärtig mit zusätzlichen Dienstleistungen erweitert. So können Steuerpflichtige neu Einblick in ihr Steuerkonto nehmen und den aktuellen Saldo, aber auch Zahlungen und Umbuchungen für die jeweilige Steuerperiode einsehen. Zudem wird der Zugriff auf Dokumente wie Steuerverfügungen oder Rechnungen gewährt. Aus Datenschutzgründen und aufgrund technischer Limitierungen stehen die erweiterten Dienstleistungen vorerst nur natürlichen Personen zur Verfügung.
Erstmals erhalten die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner zusammen mit dem Aktivierungsschreiben einen Einzahlungsschein für die Kantons- und Gemeindesteuern. Mit diesem können neu das ganze Jahr über Vorauszahlungen geleistet werden, die mit 0,1 Prozent verzinst werden. Die provisorische Steuerrechnung ist nach einer Revision des Steuergesetzes neu per 31. Dezember fällig – nicht mehr wie bis anhin in zwei Raten per 31. Juli und 30. November.
Infolge der Covid-19-Pandemie stellen sich Fragen hinsichtlich der Deklaration von Berufskosten. Bei Homeoffice oder anderen beruflichen Tätigkeiten, deren Verrichtung im Zuge der Pandemie zu Hause zu erfolgen hatte, können Unselbständigerwerbende ihre Berufskosten – Fahrkosten oder Mehrkosten für auswärtige Verpflegung – so geltend machen, wie sie ohne Covid-19-Massnahmen angefallen wären.
Im Gegenzug ist ein zusätzlicher Abzug für Homeoffice-Kosten ausgeschlossen respektive ist davon auszugehen, dass entsprechende Aufwände in der Berufskostenpauschale enthalten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung eines privaten Arbeitszimmers während der coronabedingten Heimarbeit. Anstelle der Pauschale können natürlich die effektiven übrigen Berufskosten geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Unter www.steuern-nw.ch sind Merkblätter und weiterführende Informationen zu diesem und anderen Themen rund um die Steuererklärung zu finden. (sez)
Hinweise: Die Steuererklärung 2020 ist von Privatpersonen bis zum 31. März 2021 und von den Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 einzureichen. Fristverlängerungen können ebenfalls online über die beiden erwähnten Websites beantragt werden. Die eTax-Plattform des Steueramtes des Kantons Nidwalden online: www.steuerportal.nw.ch.
Das Nidwaldner Steueramt hat zudem ein Erklärvideo zum Steuerportal erstellt: zum Video.