A 8: «Alpnach muss Farbe bekennen»

Der Bund macht unmissverständlich klar, was er von der Gemeinde als Gegenleistung für einen Vollanschluss erwartet: Tempo 30 im Dorf.

Adrian Venetz
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die Brünigstrasse in Alpnach: Gilt hier bald Tempo 30? (Bild: Corinne Glanzmann / Neue OZ)

die Brünigstrasse in Alpnach: Gilt hier bald Tempo 30? (Bild: Corinne Glanzmann / Neue OZ)

Adrian Venetz

Die Alpnacher halten nicht viel von Tempo-30-Zonen. Das zeigte sich vor rund einem Jahr, als die Bevölkerung Tempo 30 in Wohnquartieren an einer Urnenabstimmung klar ablehnte. Nun aber wird das Thema wieder hoch aktuell. Diesmal handelt es sich aber nicht um Wohnquartiere, sondern um die «Hauptschlagader» durch Alpnach. Tempo 30 soll nämlich auf der Brünigstrasse im Zentrum eingeführt werden. Geschieht das nicht, kann Alpnach den A-8-Vollanschluss vergessen. Das Bundesamt für Strassen hat dies an einem Treffen mit dem Kanton und der Gemeinde «unmissverständlich klargemacht», wie Gemeindepräsident Heinz Krummenacher im aktuellen «Alp­nacher Blettli» schreibt.

Flankierende Massnahmen

Völlig überraschend kommt diese Forderung nicht. Der Bund hat stets signalisiert, dass er einen A-8-Vollanschluss in Alpnach Süd nur dann realisiert und bezahlt, wenn flankierende Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorf ergriffen werden. Jetzt aber sagt der Bund laut Krummenacher konkret, was er von der Gemeinde erwartet:

  • ein Lastwagenfahrverbot auf der Brünigstrasse vom Hofmätteli bis zur Kleinen Schliere,
  • der Einführung von Tempo 30 auf der Brünigstrasse,
  • zusätzliche verkehrsberuhigende Massnahmen (z. B. Verkehrsinseln).

Erst wenn die Alpnacher Stimmbürger Ja zu diesen Massnahmen gesagt haben, wird im Herbst 2018 der Spatenstich für den A-8-Vollanschluss Alpnach Süd erfolgen. Wie Gemeindepräsident Krummenacher im «Blettli» weiter schreibt, habe er Verständnis für diese Forderungen. «Denn ohne griffige flankierende Massnahmen ist zu befürchten, dass viele Automobilisten weiterhin die Abkürzung durchs Dorf nehmen werden und der Vollanschluss nicht die erhoffte Verkehrsverlagerung bringen wird. Damit dieser seinen Zweck erfüllt, muss der Weg durchs Dorfzentrum mit Zeitverlust verbunden sein.»

A 8 soll schnellere Variante sein

Berechnungen zeigen, dass Autofahrer, die beispielsweise von Luzern nach Alpnach Nord wollen, auch nach dem Bau des Vollanschlusses noch immer um einiges schneller sind, wenn sie die A 8 in Alpnach Süd verlassen und dann die Hauptstrasse durchs Dorf nutzen – sofern auf der Hauptstrasse Tempo 50 bleibt. «Ziel ist also, dass die Brünigstrasse möglichst ‹unattraktiv› wird für Autofahrer, die nur das Dorf durchqueren möchten», erklärt Krummenacher im Gespräch mit unserer Zeitung. «Wenn der Bund schon 10 Millionen Franken für den Vollanschluss zahlt, ist es nachvollziehbar, dass er auch einen tatsächlichen Nutzen sehen will.»

Damit sich der Bund an die Arbeit macht, müssen die genannten flankierenden Massnahmen zwar nicht umgesetzt, aber rechtskräftig bewilligt sein. «Alpnach muss Farbe bekennen», schreibt deshalb Krummenacher. «Wir müssen uns jetzt entscheiden, ob wir den A-8-Vollanschluss zu den genannten Bedingungen wollen oder nicht.»

Gemäss den Forderungen des Bundes soll Tempo 30 auf der Brünigstrasse eingeführt werden. Aber was bedeutet das? Handelt es sich um ein kurzes Strassenstück bei der Pfarrkirche? Oder sollen es die ganzen rund 700 Meter durch den Dorfkern (analog Strecke Lastwagenfahrverbot) sein? «Das ist noch offen. Hier haben wir einen gewissen Handlungsspielraum», so Krummenacher.

Polizei ist eher kritisch

Die Gemeinde dürfte Tempo 30 ohnehin nicht in Eigenregie einführen. Letztlich muss die Kantonspolizei die Bewilligung im Rahmen einer Signalisationsverfügung geben. Kantonsingenieur Jörg Stauber präzisiert: Es sei nicht so, dass der Bund die Einführung von Tempo 30 auf der Brünigstrasse gleich als undiskutable Bedingung für den Vollanschluss aufs Tapet gebracht habe. Allerdings seien die verlangten flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung «kaum realisierbar ohne Tempo 30», sagt Stauber. Da es sich um eine Hauptstrasse handle, sei die Einführung einer Tempo-30-Zone mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. «Das kann man nicht vergleichen mit der Gestaltung von Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren», betont er. «Wichtig ist vor allem, dass die Brünigstrasse weiterhin ‹funktioniert›, zum Beispiel wenn die A 8 gesperrt und der Verkehr über Alpnach umgeleitet werden muss.» Die Polizei stehe dem Thema Tempo 30 auf Hauptstrassen eher kritisch gegenüber. Deshalb sei eine «verständliche und sinnvolle Gestaltung auf einem klar definierten Abschnitt der Brünigstrasse eine Grundvoraussetzung für die Einführung von Tempo 30», so Stauber.

Projektgruppe wird gebildet

Um die flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung soll sich nun eine Projektgruppe kümmern, die aus interessierten Bürgern sowie Fachleuten besteht. «Sie erarbeitet zuhanden des Gemeinderates ein Verkehrslenkungskonzept und beschreibt die Massnahmen sowie deren Auswirkungen», heisst es im «Alpnacher Blettli». Der Umfang des Konzeptes beschränke sich auf Massnahmen, welche für die Realisierung des Vollanschlusses sinnvoll und zwingend nötig sind. «Während einige Massnahmen wie vor allem die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse gemäss Kanton und Astra nicht verhandelbar sind, gibt es in Bezug auf andere verkehrsberuhigende Massnahmen für die Gemeinde gestalterischen Spielraum, den es auszuloten gilt», so Krummenacher.

Urnenabstimmung im Herbst 2017

Der Gemeinderat stehe voll und ganz hinter diesen Forderungen von Bund und Kanton, betont Gemeindepräsident Krummenacher. «Ich hoffe sehr, dass die Bevölkerung dies auch tun wird.» Der Terminplan sieht vor, dass die Projektgruppe im Oktober 2016 ein Verkehrskonzept präsentiert und dass ein Jahr später eine Urnenabstimmung stattfindet. Gebaut wird frühestens ab Herbst 2018, die Inbetriebnahme wäre dann Anfang 2020.