ALPNACH: Jungpolitiker hatte 1,45 Promille im Blut

Der Jungpolitiker, der im April auf der A 8 in einen tödlichen Unfall verstrickt war, muss sich nun vor dem Kantonsgericht verantworten. 1,45 Promille hatte er im Blut.

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Das Auto des Schreiners aus dem Kanton Bern (hinten) wurde zerstört. Der Lenker starb auf der Unfallstelle. (Bild: Robert / Hess / Neue OZ)

Das Auto des Schreiners aus dem Kanton Bern (hinten) wurde zerstört. Der Lenker starb auf der Unfallstelle. (Bild: Robert / Hess / Neue OZ)

Der tragische Verkehrsunfall auf der A 8 zwischen Alpnach und Kägiswil vom 12. April hat nun doch ein Nachspiel vor Gericht für den Unfallfahrer – den 26-jährigen Jungpolitiker. Die Angehörigen des beim Unfall getöteten Automobilisten (43) haben gegen den von der Obwaldner Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl Einsprache erhoben. Sie hinterfragen damit die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft. Nun liegt der Fall beim Kantonsgericht. Ein entsprechender Termin steht noch nicht fest.

Der unserer Zeitung vorliegende Strafbefehl zeigt: Der Jungpolitiker hatte zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 1,45 Promille. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Straftatbestand der «fahrlässigen Tötung» als erfüllt an. Dies infolge «Nichtbeherrschens des Fahrzeuges und teils infolge Alkoholeinflusses». Das Strafgeld wurde wegen einer einschlägigen Vorstrafe unbedingt ausgesprochen. Inklusive Verfahrenskosten hätte dieses 21 000 Franken betragen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen.