Die Beurkundungs-, Grundbuch- und Schätzungsgebühren werden im Kanton Obwalden künftig in drei Verordnungen statt wie bisher in einer geregelt. Der Regierungsrat hat sie in die Vernehmlassung gegeben, die bis Ende Jahr dauert.
Die alte Verordnung über Beurkundungs-, Grundbuch- und Schätzungsgebühren muss laut Communiqué der Staatskanzlei vom Mittwoch überarbeitet werden. Unter anderem fehlen in ihr gewisse Rechtsgeschäfte, zudem wurde inzwischen das allgemeine Gebührengesetz erlassen.
Nach Ansicht der Regierung lassen sich die drei Bereiche in selbständigen Verordnungen besser regeln. Inhaltlich stimmten sie jedoch weitgehend mit der bisherigen Verordnung überein. Vorgesehen ist, die Beurkundungsgebühren an die Teuerung anzupassen. Seit der letzten Anpassung sei eine Teuerung von rund 16 Prozent zu verzeichnen.
sda/ks