Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen Bericht über finanzielle Massnahmen in der Familienpolitik unterbreitet. Darin wird der Stand der Umsetzung von Massnahmen gestützt auf den Grundlagenbericht von 2005 aufgezeigt.
Die kritische Beurteilung der Familienpolitik im Kanton Obwalden und eine Übersicht in einem Bericht war ein Motionsauftrag des Kantonsrats an den Regierungsrat. Die Analyse zeigt laut einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Obwaldne auf, dass seit 2005 viele familienpolitische Massnahmen umgesetzt werden konnten, deren Wirkung jedoch erst in den kommenden Jahren vertieft beurteilt werden kann.
Der Familienbericht, der durch das Finanzdepartement erarbeitet worden ist, fokussiert sich auf die finanziellen Leistungen des Kantons in der Familienpolitik. Es geht darin um steuerliche Begünstigungen, um Kinder- und Ausbildungszulagen, die Individuelle Prämienverbilligung sowie die wirtschaftliche Sozialhilfe. Der Kanton beteiligt sich zunehmend auch an der Kinderbetreuung, weshalb auch diese im Bericht beleuchtet wird.
Bereits familienfreundliche Massnahmen umgesetzt
Einen zweiten Schwerpunkt des Berichts bilde die Evaluation der nach dem kantonalen Familienleitbild und Grundlagenbericht (2005) vorgenommenen Massnahmen, heisst es weiter. Er zeige auf, dass mit der Steuer-strategie, der Erhöhung der Kinderzulagen, dem Bildungsgesetz sowie mit dem Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung bedeutende familienfreundliche Umsetzungsschritte erfolgt seien.
Sowohl das Leitbild als auch die (Gesetzes-)Vorlagen zeigen laut Staatskanzlei auf, dass die Familienpolitik im Kanton Obwalden beim Regierungsrat und beim Kantonsrat einen hohen Stellenwert besitze und in diesem Bereich in den letzten Jahren einiges erreicht wurde. Die weitere Entwicklung wird durch Wirkungsanalysen und Evaluationsberichte kritisch begleitet. Diese würden für die Weiterentwicklung und die Umsetzung von Massnahmen in der Familienpolitik wichtige Steuerungsinstrumente bilden.
ana