Mehrere Grundstücke im Ortsteil Bürglen können vorerst nicht bebaut werden. Die Planungszone gilt für maximal fünf Jahre. In dieser Zeit muss der Gemeinderat einen Vorschlag für die Zonen-Zuteilung der Flächen erarbeiten.
(stp) Der Einwohnergemeinderat Lungern hat mit Beschluss vom vergangenen Montag über Teile mehrerer Grundstücke im Gebiet Stadel im Ortsteil Bürglen eine Planungszone erlassen. Dies teilt die Gemeinde mit. Bei den Grundstücken handelt es sich um unbebaute Flächen von insgesamt rund 0,74 Hektaren, welche heute der Wohnzone A zugewiesen sind. Mit dem Erlass der Planungszone gelten über diese Flächen per sofort die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
Die Behörden begründen den Erlass der Planungszone insbesondere mit der «peripheren Lage» der betreffenden Flächen. Die bauliche Weiterentwicklung dieser «isoliert gelegenen» Kleinbauzone würde den Zielen des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes von 2013 widersprechen, heisst es in der Meldung weiter. Gemäss Gesetz gilt es, die Zersiedelung der Landschaft einzudämmen.
Die Planungszone gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist hat die Gemeinde einen definitiven Vorschlag für die Zonen-Zuteilung der betreffenden Flächen zu erarbeiten. Dieser wird durch den Kanton Obwalden geprüft und ist den Stimmberechtigten der Gemeinde Lungern zur Beschlussfassung vorzulegen. Wie es weiter heisst, steht den betreffenden Eigentümern der Rechtsweg offen.