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Obwalden
In Obwalden entscheidet das Stimmvolk am 27. November über die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern. Regierung und Parlament wollen damit den Kanton für vermögende Zuzüger attraktiver machen. Unter dem Strich sollen die Steuereinnahmen steigen.
Obwalden führte die Erbschafts- und Schenkungssteuern 1980 ein. Der enge Familienkreis war seit Beginn davon befreit. Ab 2017 sollen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und Dritte bei Erbschaften oder Schenkungen nichts mehr zahlen müssen.
Mit dem Verzicht fallen beim Kanton und den Gemeinden zunächst geschätzt jährlich 600'000 Franken an Steuereinnahmen weg. Die Regierung und die bürgerliche Mehrheit im Parlament rechnen jedoch damit, dass die Ausfälle innert weniger Jahre kompensiert werden - dank einiger weniger reicher Zuzüger.
Die Befürworter sind überzeugt, dass durch die Abschaffung der Erbschaftssteuern der Kanton attraktiver wird und zusätzliche finanzstarke Personen ihren Wohnsitz in den Kanton verlegen. Die jährlich wiederkehrenden zusätzlichen Steuereinnahmen sollen helfen, den Kantonshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen.
Zur Minderung der Steuerausfälle will der Kanton in den Jahren 2017 bis 2019 jährliche Ausgleichsbeiträge an die Gemeinden auszahlen. Das Parlament stimmte der Abschaffung mit 36 gegen 17 Stimmen zu. Eine Minderheit aus SP und CSP lehnte sie ab.
Die Gegner der Vorlage argumentieren, dass keine Sicherheit bestehe, dass die Mindereinnahmen durch Neuansiedlungen kompensiert werden könnten. Sie kritisieren auch, dass Gutverdienende begünstigt würden, während der Mittelstand in der Bildung, bei Familien und im Sozialen von Sparmassnahmen betroffen sei.
In der Schweiz werden mit Ausnahme von Schwyz in allen Kantonen Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben. Luzern verzichtet jedoch ebenfalls auf die Besteuerung der meisten Schenkungen. Die direkten Nachkommen müssen nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt, Neuenburg und teilweise Luzern Erbschaftssteuern zahlen, in den anderen 22 Kantonen nicht.
Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern. Eine Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer scheiterte im Juni 2015 an der Urne.
In einer zweiten Vorlage entscheiden die Obwaldner Stimmbürger zudem über eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern um fünf Prozent. Diese soll dem Kanton Mehreinnahmen von rund 500'000 Franken bringen. Die Obwaldner Strassensteuern gehören mit rund 310 Franken pro Jahr zu den tiefsten der Schweiz. Künftig sollen die Fahrzeughalter im Schnitt 16 Franken mehr zahlen. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen. (sda)