KERNS: Neue Richtlinien für Kulturbeiträge

Ab dem 1. Januar 2011 gelten in Kerns neue Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen durch die Kulturkommission. Die Gleichbehandlung soll damit sichergestellt werden.

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Theater in Kerns 2003 (Archivbild/Neue OZ)

Theater in Kerns 2003 (Archivbild/Neue OZ)

Die Richtlinien definieren der Kulturkommission als Vergabegremium den Spielraum für die Behandlung der Gesuche im Rahmen des Budgets der Einwohnergemeinde und sollen eine Gleichbehandlung aller Gesuchstellenden bestmöglichst sicherstellen. Die finanziellen Mittel werden vom Einwohnergemeinderat für das entsprechende Jahr im Voranschlag zur Förderung von kulturellen Projekten und Kunst- und Kulturschaffenden zur Verfügung gestellt.

Einheimische Kultutschaffende fördern
Kunst- und Kulturschaffende mit einem engen Bezug zu Kerns sind berechtigt, Beitragsgesuche zu stellen. Daneben können auch kulturelle Projekte und Veranstaltungen mit einem Bezug zu Kerns berücksichtigt werden. Als Kriterien gelten die künstlerische Qualität, die Originalität und Innovationskraft, die finanzielle Angemessenheit und die finanziellen Rahmenbedingungen sowie die Vollständigkeit der Unterlagen.

pd/bep