Kirchgemeindeversammlung der Katholische Kirchgemeinde Kerns

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Ort/Zeit: Mittwoch, 11. Mai, 20 Uhr im Pfarrhofsaal Kerns

Betrifft: Traktandum 3. Abwahl von Pfarrer Patrick Mittermüller und Ermächtigung des Kirchgemeinderates Kerns zur Kündigung des Arbeitsvertrages mit Herrn Pfarrer Patrick Mittermüller per 30. November 2016

Gesprächsauszüge in chronologischer Reihenfolge

Albert Reinhart, Präsident

Am 13. November 2014 unterzeichnet der Kirchgemeinderat als Arbeitgeber mit Herr Pfarrer Patrick Mittermüller als Arbeitnehmer den Anstellungsvertrag. Das Anstellungsverhältnis untersteht gemäss dem Personalreglement der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kerns dem Schweizerischen Obligationenrecht. Herr Patrick Mittermüller ist seit dem 19. August 2015 ununterbrochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig und aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen erfolgt keine Erklärung über seine Krankheit. (…) Zur Arbeitsunfähigkeit liegen entsprechende ärztliche Zeugnisse vor. Gemäss OR ist die Kirchgemeinde Kerns als Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit Herr Pfarrer Patrick Mittermüller nach Ablauf von 90 Tagen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zu künden. Durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit von Pfarrer Patrick Mittermüller ist in den Pfarreibetrieben eine schwierige Situation entstanden, die Situation zusätzlich erschwert hat, dass wir mit ihm keinen Kontakt herstellen konnten. (…) Die Kirchgemeinde Kerns hat sich nach Rücksprache mit Generalvikar Martin Kopp entschlossen, an der Kirchgemeindeversammlung die Abwahl von Herr Pfarrer Patrick Mittermüller und die Kündigung des Arbeitsvertrages per 30. November 2016 zu beantragen. Pfarrer Patrick Mittermüller, vertreten durch Rechtsanwalt Reto Fanger, ist das rechtliche Gehör gewährt worden. In der Anhörung macht Herr Patrick Mittermüller, beziehungsweise sein Anwalt geltend, dass die Stiftungsurkunde aus dem Jahr 1565 zur Pfarreipfrund keinen Auflösungsgrund vom Arbeitsverhältnis infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass nach kanonischem Recht ein Pfarradministrator bis zur Rückkehr von Pfarrer Patrick Mittermüller einzusetzen ist. Der Kirchgemeinderat Kerns stützt sich demgegenüber auf das Personalreglement der römisch-katholischen Kirchgemeinde Kerns und dem mit Pfarrer Patrick Mittermüller vereinbarten privatrechtlichen Anstellungsvertrag. (..). Für das Arbeitsverhältnis gilt folglich der Anstellungsvertrag und ergänzend das Obligationenrecht.

Wir stellen den Antrag die Abwahl von Herr Pfarrer Patrick Mittermüller und die Ermächtigung vom Kirchgemeinderat zur Kündigung des Arbeitsvertrages per 30. November 2016 auszuführen.

Ich stelle das zur Diskussion. Ich habe ein Schreiben da, dass Herr Fanger im Auftrag von Patrick Mittermüller hier sprechen kann.

Reto Fanger, Rechtsanwalt

Geschätztes Kirchenvolk, sehr geehrte Kernserinnen und Kernser. Ich möchte Sie von Pfarrer Mittermüller recht herzlich grüssen.

[Lacher und Geschwätz aus dem Publikum]

Er muss aus gesundheitlichen Gründen leider auf die Teilnahme an dieser Versammlung heute Abend verzichten. Zur vom Kirchgemeinderat beantragten Abwahl von Pfarrer Mittermüller gibt es folgendes zu sagen: Ich möchte Ihnen die juristischen Spitzfindigkeiten ersparen.

[Gemurmel im Publikum]

Ich beschränke mich diesbezüglich auf die Aussage, dass für die Abwahl von Pfarrer Mittermüller die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine Abwahl wäre höchstens dann möglich, wenn eine schwere Pflichtverletzung von Pfarrer Mittermüller vorliegen würden. Eine schwere Pflichtverletzung liegt aber nicht vor. Es liegt überhaupt keine Pflichtverletzung vor von Pfarrer Mittermüller, weder eine geringfügige noch eine schwere. Pfarrer Mittermüller ist bloss krank, nicht zuletzt wegen des schweren und permanenten Drucks des Kirchgemeinderats …

[Laute Lacher aus dem Publikum]

… nach wie vor nicht arbeitsfähig. Pfarrer Mittermüller hat immer betont, dass er seine seelsorgerischen Pflichten als Pfarrer von Kerns gerne wieder nachkommen möchte und dass er das mache, sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt. Pfarrer Mittermüller hat sich sogar bei der IV-Stelle Obwalden darum bemüht, dass er und die Kirchgemeinde bei einer stufenweise Wiederaufnahme seiner seelsorgerischen Tätigkeiten unterstützt wird. Die IV-Stelle ist gerne bereit, die Hilfeleistung zur Arbeitswiederaufnahme zu gewähren. Aber der Kirchgemeinderat hat für das bisher keine Musikgehör gehabt. Er hat eine entsprechende schrittweise Arbeitswiederaufnahme immer verweigert.

[Stimme aus Publikum: Das stimmt doch einfach nicht!]

Das einzige Ziel des Kirchgemeinderats ist offenbar, Pfarrer Mittermüller so schnell wie möglich loszuwerden. Stellt sich hier die Frage, ob so die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aussieht. Gleichzeitig werden Sie sehr geehrte Kernserinnen und Kernser, durch den Kirchgemeinderat teilweise falsch, unvollständig und darum irreführend informiert.

[Stimmen aus dem Publikum: Das ist nicht wahr, das stimmt nicht.]

Es ist uns allen klar, dass ein Krankheitsfall am Arbeitsplatz zu organisatorischen Schwierigkeiten führt. Solche Schwierigkeiten können jedoch auch organisatorisch wieder gelöst werden. Sofern man sich um die Lösung solcher organisatorischen Schwierigkeiten bemüht. In diesem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen, dass der Bischof von Chur bereits am 12. Oktober 2015 den Generalvikar Dr. Martin Kopp als Pfarreiadministrator und darum auch als Stellvertreter von Pfarrer Mittermüller gewählt hat. Und zwar bis Pfarrer Mittermüller wieder in der Lage ist, die Pfarrei selbst zu leiten. Es ist also nicht so, wie der Kirchgemeinderat in der Zeitung, in den Abstimmungserläuterungen und auch heute Abend wieder behauptet hat, dass Pfarrer Mittermüller die Einsetzung eines Stellvertreters verlangt hat. Es war ja gar nicht nötig. Sein Stellvertreter, das wissen Sie jetzt, ist bereits seit Oktober 2015 im Amt. Er müsste nur seine Stellvertreteraufgaben wahrnehmen.

[Aus dem Publikum: Das ist absoluter Blödsinn]

Sie können es glauben oder nicht, doch es ist so. Zusammenfassend kann ich festhalten, dass die Voraussetzungen zur Abwahl von Pfarrer Mittermüller und so die erforderliche schwere Pflichtverletzung eindeutig nicht erfüllt sind. Abgesehen davon hat die Kirchgemeinde Kerns auch keine schwerwiegende organisatorische oder seelsorgerische Nachteile erlitten.

[Protest aus dem Publikum: Sicher nicht!]

Pfarrer fallen auch in anderen Pfarreien aus, krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen. Solche Absenzen kann man immer auffangen. Pfarrer Mittermüller kehrt nach seiner Gesundung sehr gerne wieder in seine Pfarrei zurück und er möchte sich nicht vom Kirchgemeinderat aus diffusen nie wirklich offengelegten Gründen aus dem Amt drängen lassen. Als aufrechte und obrigkeitskritische Kernserinnen und Kernser werden Sie das verstehen. Darum unterstützen Sie Ihren Pfarrer, den Sie vor bald zwei Jahren einstimmig gewählt haben, lehnen Sie den Antrag des Kirchengemeinderates ab – Sie ersparen der Kirchgemeinde gleichzeitig langwierige juristische Auseinandersetzungen.

[Gemurmel aus dem Publikum]

Ich danke Ihnen im Namen von Pfarrer Mittermüller, dass Sie das alles berücksichtigen und nicht auf einseitige Informationen abstützen. Besten Dank.

Albert Reinhart, Präsident

Geschätzte Anwesende, Sie haben das Plädoyer gehört. Das rechtliche Gehör habt ihr jetzt auch mitbekommen. Wir haben zuvor zweimal das rechtliche Gehör gehabt, wir haben zwei Mal miteinander geredet. Aber wir haben nie, wirklich nie etwas gehört über den Patrick Mittermüller, wann er wieder anfangen könnte, mit wie viel Prozent er anfangen könnte oder was auch immer.

[Anschliessend gab es die Möglichkeit für Fragen aus der Bevölkerung.]