Beim Brand des Sporthotels Kurhaus auf der Frutt hatte der Sirenenalarm nicht funktioniert. Geschäftsführer und Direktor wurden vom Gericht als verantwortlich erklärt.
Ende Juni hatte das Kantonsgericht Obwalden den heute 65-jährigen Geschäftsführer der Sporthotel Kurhaus Frutt GmbH wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Weiter verurteilte das Gericht den heute 66-jährigen ehemaligen Hoteldirektor wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 80 Franken.
Das Kantonsgericht begründet seinen Schuldspruch für den Geschäftsführer damit, dass er «pflichtwidrig unvorsichtig» gehandelt habe. Er habe anläss