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Ein 40-jähriger Kosovare und ehemaliger Pouletstand-Betreiber soll sich nicht mehr in Obwalden niederlassen dürfen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde des Mannes gegen die Ablehnung seines Härtefallgesuches abgewiesen.
Der Entscheid der kantonalen Abteilung für Migration sei sachlich neutral, nachvollziehbar und in sich schlüssig, schreibt die Obwaldner Regierung in einer Stellungnahme am Mittwoch. Ein persönlicher Härtefallgrund sei nicht gegeben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Obwaldner Verwaltungsgericht angefochten werden.
Die Wegweisung des selbstständigen Pouletstand-Betreibers aus Sachseln sorgte für Aufsehen, nachdem er zuvor während 17 Jahren in der Schweiz gelebt hatte. Im März kämpfte er mit einer Demonstration vor der Verwaltung in Sarnen für sein Bleiberecht (wir berichteten).
In die Schweiz kam der Kosovare 1999 als Asylsuchender. Gestützt auf eine Ehe mit einer Schweizerin erhielt er 2005 eine Niederlassungsbewilligung. Diese wurde ihm 2013 entzogen.
Laut Behörden hatte er wesentliche Tatsachen zu seinen familiären Verhältnissen verschwiegen. Er führte Beziehungen zu mehreren Frauen in der Schweiz und im Kosovo, mit denen er auch aussereheliche Kinder hatte.
Der Mann musste die Schweiz im April 2016 verlassen. Zuvor hatte das Bundesgericht im Januar eine Beschwerde gegen die Wegweisung abgewiesen.
Ein Härtefallgesuch lehnte die Obwaldner Abteilung für Migration im April ebenfalls ab. Dagegen reichte der Mann beim Regierungsrat Beschwerde ein. (sda)