OBWALDEN: Ein 500'000-Franken-IV-Betrug mit wenig Folgen

Der Mann hatte ein Schleudertrauma vorgetäuscht und kassierte über eine halbe Million Franken. Laut Kantonsgericht waren die Ärzte zu leichtgläubig.

Kurt Liembd
Drucken
Nach dem Schwyzer Strafgericht muss nun das Kantonsgericht über den mutmasslichen Menschenhadel urteilen.

Nach dem Schwyzer Strafgericht muss nun das Kantonsgericht über den mutmasslichen Menschenhadel urteilen.

Vor 32 Jahren kam der heute 58-jährige Serbe als Saisonnier in die Schweiz und wohnt seither in Obwalden. Dieser Tage musste er sich vor dem Kantonsgericht verantworten, das ihn wegen Ver­sicherungsbetrug verurteilte. Der Mann hat demnach Behörden und Versicherungen arglistig irre­geführt und mit falschen Aussagen zu jahrelangen unberechtigten Rentenzahlungen veranlasst.

Total hatte er während Jahren 559000 Franken von der IV-Stelle und von Versicherungen bezogen. Konkret hat sich Folgendes ereignet: Am 14. November 2000 wurde der Serbe in der Stadt Luzern in eine harmlose Auffahrkollision verwickelt, bei der weder Sachschaden entstand, noch jemand verletzt wurde. Die Fahrzeuge fuhren beim Zusam­menprall nur im Schritttempo. Trotzdem machte der Serbe anderntags beim Hausarzt körperliche und psychische Beschwerden geltend. Der Arzt diagnostizierte ein Schleudertrauma und schrieb ihn krank. In der Folge verbrachte der Mann einen Monat in der Rehaklinik Bellikon. Die Ärzte dort stellten fest, dass objektive Befunde fehlten, jedoch «aus psychosomatischer Sicht eine Anpassungsstörung mit gemischter Symptomatik» bestehe. Der Suva-Arzt schrieb in seinem Bericht, aus organischer Sicht sei kein bleibender Nachteil als Unfallfolge eruierbar.

Trotz Müdigkeit bis nach Serbien gefahren

Der Angeklagte blieb dabei, dass er seit dem Unfall diverse Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich habe, nicht lange sitzen könne und sehr müde, lärmempfindlich und reizbar sei. Auch könne er sich nicht konzentrieren und leide unter Schwindel und Vergesslichkeit. Aus psychischen Gründen wurde er schliesslich von einem Arzt 100 Prozent arbeitsunfähig erklärt und erhielt in Obwalden eine volle IV-Rente sowie Zahlungen der Mobiliar-Versicherung.

Die Mobiliar liess ihn wegen Zweifeln an der Rechtmässigkeit der Invalidität von einem Privatdetektiv überwachen. Mit eindeutigem Resultat: Die Obser­vationen ergaben keinerlei Hinweise auf körperliche oder psychische Leiden. Im Gegenteil: Die Ermittlungen zeigten, dass er mindestens neunmal von Obwalden nach Serbien gefahren ist. Auch traf man ihn in Fussball­stadien an, obwohl er angab, in Menschenansammlungen psychisch zu leiden. Als es den Behörden zu bunt wurde, nahmen sie ihn zwölf Tage in Untersuchungshaft in Sarnen, nahmen DNA-Proben und machten eine Hausdurchsuchung. Filme und Fotos zeigten ihn im Zeitraum des IV-Bezugs tanzend an Familienfesten. Danach wurden die Zahlungen eingestellt und seine Konten gesperrt.

Die IV-Kasse selber war an der Verhandlung nicht vertreten. Claudia Brun, Rechtsvertreterin der Mobiliar-Versicherung, sagte in deutlichen Worten: «Sein Verhalten ist dreist und äusserst verwerflich», sagte sie. «Er zeigt ein besonders skrupelloses Verhalten, indem er uns mit seinem Lügengebäude den psychisch Kranken vorspielt.» Er wolle einfach auf Kosten der Versicherungen ein angenehmes Leben führen, was ihm leider jahrelang gelungen sei. Seit dem Unfall im Jahr 2000 hatte er nie etwas gearbeitet. Die Anwältin der Versicherung forderte 36 Monate Gefängnis unbedingt. Der Pflichtverteidiger machte geltend, sein Mandant leide an den Folgen der Auffahrkollision und lebe heute in «miserablen finanziellen Verhältnissen». Zudem machte er geltend, die detektivische Observation verstosse gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens. Er forderte eine staatliche Genug­tuung von 7400 Franken und den Freispruch des Mannes.

Ein Denkzettel anstelle einer Haftstrafe

Das Urteil fiel nach kurzer Beratung: 24 Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre. Auf eine Busse verzichtete das Gericht, obwohl es den Mann in seinem Urteil des Versicherungsbetrugs schuldig sprach. Hingegen muss der Angeklagte Gerichtsgebühren sowie Untersuchungskosten zahlen, total 13000 Franken. Gerichtspräsident Roland Infanger sprach in seiner Urteilsbegründung von einem «mittelschweren Verschulden», da der Mann nur wenig kriminelle Energie gezeigt habe. An die Adresse der Mediziner sagte er: «Die Ärzte waren zu leichtgläubig und haben es ihm zu leicht gemacht.» Und zum Angeklagten: «Ich hoffe, dieses Urteil ist Ihnen ein Denkzettel.» Es ist noch nicht rechtskräftig.

Kurt Liemb