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Der Kanton Obwalden lockert die Bestimmungen für Besucher sowie für das Gesundheitspersonal, trotzdem gelten noch strikte Vorschriften.
(zf) Aufgrund des bisher günstigen Verlaufs der Coronapandemie kann das grundsätzliche Besuchsverbot, das in Obwalden für Heime und das Kantonsspital galt, gelockert werden. Dies teilte der Kantonale Führungsstab gestern mit. Per sofort können Besuche unter folgenden Bedingungen wieder stattfinden:
Die detaillierte Ausgestaltung dieser Regelung obliege den Heimen, Institutionen und dem Kantonsspital und müsse in den entsprechenden Schutzkonzepten beschrieben sein. Lockerungen gibt es aber nicht nur für die Besucher.
Auch das Gesundheitspersonal ist nicht mehr an eine Einsatzpflicht gebunden. Durch einen Beschluss der Regierung hatten Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal bei Bedarf zum Einsatz verpflichtet werden können. Aufgrund der positiven Entwicklung der Pandemie habe der Regierungsrat entschieden, die Allgemeinverfügung und somit die grundsätzliche Einsatzverpflichtung der Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner per sofort aufzuheben.
«Damit besteht für die gesamte Bevölkerung wieder ein uneingeschränkter Zugang zu den Dienstleistungen der Ärztinnen und Ärzte sowie des restlichen medizinischen Personals», heisst es in der Mitteilung. Mit der Aufhebung der auf Notfallbehandlungen beschränkten Dienstleistungen im Spital und in der Psychiatrie durch den Bundesrat stehen auch diese Leistungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. «Alle Dienstleister verfügen über Schutzkonzepte, die gewisse Regeln zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden beinhalten», wird festgehalten.
Der Regierungsrat werde die Situation in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsstab und dem Gesundheitsamt weiterhin laufend analysieren und bei einer Verschlechterung der Entwicklung notwendige Massnahmen treffen.