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Obwalden
Für 2022 will der Kanton Obwalden rund 22,5 Millionen für die Entlastung von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen einsetzen.
Der Obwaldner Kantonsrat bestimmte am Donnerstag den Prozentsatz für den Selbstbehalt beim anrechenbaren Einkommen für die Prämienverbilligung. Die Verbilligung sei ein sozialpolitischer Ausgleich bei den Krankenkassenprämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, sagte Kommissionspräsidentin Petra Rohrer (CVP/Mitte, Sachseln) im Kantonsratssaal. Der Regierungsrat setze den Fokus bei den Prämienverbilligung auf Familien mit Kindern.
Laut dem Bericht der Regierung sollen 2022 mit einem Selbstbehalt von 9,75 Prozent des anrechenbaren Einkommens bis 35’000 Franken und der anschliessenden Steigerung des Selbstbehalts um 0,01 Prozent für jede weiteren 100 Franken Einkommen voraussichtlich 30,3 Prozent der Obwaldner Bevölkerung Prämienverbilligungsbeiträge erhalten. Im Budget des Kantons für das laufende Jahr sind rund 22,5 Millionen Franken für die Prämienverbilligung vorgesehen. Knapp 12,5 Millionen sollen vom Bund kommen.
Die Fraktionen im Kantonsrat stellten sich hinter den Antrag der Regierung für den Selbstbehalt. Franziska Gasser (CVP/Mitte, Lungern) hielt fest, dass ihr der soziale Aspekt sehr wichtig sei, mit der Prämienverbilligung Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entgegenkommen zu können. Sie regte an, dem vom Bund vorgegebenen Wert von einem Drittel Beitragsempfangenden wieder näherzukommen.
Josef Allenbach (SP, Kerns) stellte die Fragen in den Raum, ob man die Prämienverbilligung administrativ nicht einfacher lösen könnte. Im Jahr 2021 hatten 881 oder 12,2 Prozent der voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen das Anmelde- oder Antragsformular nicht eingereicht.
Andreas Sprenger (CSP, Alpnach) hielt fest, es würden auch Familien unterstützt, die es nicht nötig hätten. Er hinterfragte den Verteilschlüssel und befand, dass es in diesem Bereich gesetzliche Anpassungen brauche.
Finanzdirektorin Maya Büchi sagte, die gesetzlichen Eckwerte würden eingehalten. Sie zeigte auf, dass gut 90 Prozent der Beiträge Leuten zugutekämen, die über ein anrechenbares Einkommen von weniger als 50’000 Franken verfügten. Die Berechnungsgrundlage für die Prämienverbilligung 2022 sei das Steuerjahr 2020. Vor einem Jahr habe man sich noch Sorgen gemacht, wie sich die Pandemie finanziell auf diese Personengruppe auswirken könnte. Die Wirtschaft habe sich erfreulicherweise schnell erholt. Sollte die Pandemie einzelne Bürgerinnen und Bürger beim Einkommen getroffen haben und einen Rückgang von mindestens 25 Prozent bedeuten, sei es auf Antrag möglich, das Steuerjahr 2021 zur Berechnung heranzuziehen. Maya Büchi stellte weiter einen Wirkungsbericht zur Prämienverbilligung in Aussicht.
Der Kantonsrat genehmigte die Rahmenbedingungen zur Prämienverbilligung mit 46 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.