OBWALDEN: Keine Abgabe für ehrenamtliche Retter?

Wie die Feuerwehrleute sollen freiwillige Helfer, die im Ernstfall mitausrücken, keine Ersatzabgabe mehr leisten müssen. Die Regierung findet das im Prinzip prüfenswert.

Christoph Riebli
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Der Samariterverein Reiden löst sich auf. (Symbolbild) (Bild: Keystone)

Der Samariterverein Reiden löst sich auf. (Symbolbild) (Bild: Keystone)

Wer ehrenamtlich Blaulichtorganisationen unterstützt, bei Alarm alles stehen und liegen lässt, um auszurücken, der soll künftig keine Feuerwehrersatzabgabe mehr zahlen müssen. Das ist das Ziel von Kantonsrat Hubert Schumacher (SVP, Sarnen). Für Angehörige von Rettungs- und Nothilfeorganisationen wäre dies ein «wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung und ein Zeichen der Wertschätzung» mit den Feuerwehrleuten, schreibt er in seinem Vorstoss, den Ende März 28 Kantonsräte mitunterzeichneten.

Zu seiner Freude erachtet nun auch die Regierung seine aufgeworfenen Fragen als «prüfenswert», wie es in der Beantwortung heisst. Zudem empfiehlt der Regierungsrat dem Kantonsrat das Postulat anzunehmen. Das Aber folgt jedoch sogleich: Eine Befreiung der Ersatzabgabe für Angehörige bestimmter Organisationen sei nicht ohne weiteres umsetzbar, findet die Regierung. Auch lasse sich ein Zeichen der Wertschätzung für Freiwilligenarbeit – welches sie implizit unterstützt – im Rahmen der Feuerwehrgesetzgebung nur bedingt setzen, «da nur ein eng begrenzter Personenkreis von der Befreiung von der Ersatzabgabe profitieren würde».

Wo soll die Grenze gezogen werden?

Besonders Abgrenzungsfragen beschäftigen die Regierung: Wer wird befreit, wer nicht (Stichworte: Gleichbehandlung unter den Organisationen und Mitgliedern, passive oder aktive Vereinszugehörigkeit, Teilbefreiung)? Ebenso wirft die Regierung die Frage auf, inwiefern sich eine Abgabenbefreiung auf die Finanzen der Gemeinden auswirken würde, welche aus diesen Geldern wiederum die Ortsfeuerwehren finanzieren.

«Es ist nicht Sinn und Zweck, alle Bereiche der Freiwilligenarbeit zu berücksichtigen, sondern nur die Freiwilligen, die tatsächlich auch ausrücken, wenn es um Leben und Tod geht», präzisiert Schumacher seine Absicht. Also etwa First Responder, das Care-Team, Samariter und Bergretter sowie der koordinierte Sanitätsdienst. Die Umsetzung müsse zudem nicht kompliziert sein, führt Schumacher aus.

In Sarnen sind einzelne Mitglieder des Care-Teams bereits administrativ an die Stützpunktfeuerwehr angegliedert. Analog dazu könnte man auch in den übrigen Gemeinden mit den entsprechenden Personengruppen verfahren. Denn wer Mitglied einer Ortsfeuerwehr ist, leistet gemäss Gesetz die Abgabe in Dienstform. Wer hingegen zwischen 21 und 48 Jahre alt ist und keinen Dienst tut, muss zahlen – IV-Bezüger ausgenommen.

Wohl insgesamt weniger als 100 Personen

Kantonsrat Hubert Schumacher ist überzeugt, mit dieser rein administrativen Zuteilung hätten sogleich auch die Gemeinden den Überblick und die Kontrolle, wen es betrifft. In Obwalden wären dies wohl weniger als 100 Personen. Die finanziellen Ausfälle für die Gemeinden – wenn alles Topverdiener wären – würden so 35 000 Franken nicht übersteigen, pro Gemeinde gerade mal einige tausend Franken, so die grobe Schätzung des Erstunterzeichners.

Die Behandlung des Vorstosses ist für die Sitzung des Kantonsrats vom 30. Juni traktandiert.

Christoph Riebli

christoph.riebli@obwaldnerzeitung.ch