Da sich innert der Frist keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten gemeldet haben, stehen am 12. März einzig Daniela Widmer und Andrea Bögli zur Wahl fürs Obwaldner Obergerichtspräsidium.
Bis Fristende am Montag sind keine weiteren Wahlvorschläge fürs Obwaldner Obergerichtspräsidium eingegangen. Somit stehen bei der Urnenwahl am 12. März einzig Daniela Widmer und Andrea Bögli zur Wahl, die vom überparteilichen Ausschuss bereits vorgeschlagen worden sind. Die Wahl ist nötig, weil der amtierende Obergerichtspräsident Andreas Jenny auf den 31. August hin zurücktritt. Die Ersatzwahl gilt für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2024.
Das Obergericht, die oberste Gerichtsinstanz des Kantons Obwalden, besteht aus den Abteilungen Obergericht und Verwaltungsgericht mit je acht Laienrichterinnen und -richtern sowie den Obergerichtspräsidenten Andreas Jenny und Stefan Keller. Das Pensum des geschäftsleitenden Obergerichtspräsidenten I Andreas Jenny beträgt 90 Prozent und dasjenige von Obergerichtspräsident II Stefan Keller 65 Prozent.
Weil bei vielen Wahlberechtigten Unklarheiten bestehen würden, hält SP-Kantonsrat Guido Cotter, Mitglied des überparteilichen Ausschusses, fest, dass die vom Volk am 12. März gewählte Juristin (Andrea Bögli oder Daniela Widmer) zwar Obergerichtspräsidentin wird. Sie werde aber nicht automatisch das Amt von Andreas Jenny als geschäftsleitender Obergerichtspräsident übernehmen können. Diese Wahl ist nämlich dem Kantonsrat vorbehalten.
Wie dem Stelleninserat zu entnehmen ist, wird sich der amtierende Obergerichtspräsident II, Stefan Keller, zur Wahl als geschäftsleitender Obergerichtspräsident stellen. Die Wahl im Kantonsrat findet am 25. Mai statt.