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Der Obwaldner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Rahmenkredit für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Er beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 1,215 Millionen Franken.
Bereits zum dritten Mal beantragt der Obwaldner Regierungsrat dem Kantonsrat einen Rahmenkredit für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Wie die Staatskanzlei Obwalden am Montag mitteilte, sollen für die Periode 2017 bis 2019 erneut maximal 1,215 Millionen Franken bewilligt werden.
Der Kantonsbeitrag geht an die Standortkantone Luzern (1,092 Millionen Franken) und Zürich (0,123 Millionen Franken). Damit werden die beiden Kantone bei der Finanzierung ihrer Zentrumslasten im Kulturbereich unterstützt; namentlich für die grossen Kulturhäuser wie zum Beispiel das KKL, das Luzerner Theater oder das Opernhaus. Die Behandlung des Geschäfts erfolgt an der Kantonsratssitzung vom 26. Januar 2016.
pd/zim
red. Am 1. Januar 2010 trat die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen in Kraft. Folgende sechs Kantone sind dieser Vereinbarung bisher beigetreten: Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Uri und Aargau. Obwalden ist der Vereinbarung aufgrund der ablehnenden Volksabstimmung im Jahr 2009 nicht beigetreten. Seit dem Jahre 2011 leistet der Kanton Obwalden aber jährlich 405'000 Franken an den Kulturlastenausgleich.