OBWALDEN: Pendlerabzug wird nicht angetastet

Chancenlos blieb der Plan der Regierung, den Pendlerabzug zu begrenzen. Die ständigen Versuche, an kleinen Schräubchen zu drehen, müssten endlich aufhören, fand eine Ratsmehrheit. Wird eine allgemeine Steuererhöhung langsam salonfähig?

Adrian Venetz
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Autopendler können weiterhin ihre gesamten Fahrkosten in der Steuererklärung in Abzug bringen. (Bild: Corinne Glanzmann (Alpnach, 24. Mai 2016))

Autopendler können weiterhin ihre gesamten Fahrkosten in der Steuererklärung in Abzug bringen. (Bild: Corinne Glanzmann (Alpnach, 24. Mai 2016))

Adrian Venetz

adrian.venetz@obwaldnerzeitung.ch

Je nach Standpunkt mochte man gestern die Obwaldner Regierung als beharrlich bezeichnen – oder denn als störrisch. Erneut unternahm sie nämlich einen Versuch, den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung zu beschränken, um mehr Geld einzunehmen. Das Geld ist nötig, um die nun anfallenden Fabi-Kosten (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) zu bezahlen: jährlich 2,65 Millionen Franken, ab 2018 mehr als 3 Millionen.

Bereits im Rahmen einer Steuergesetzrevision nahm die Regierung vor zwei Jahren einen Anlauf, den Fahrkostenabzug auf maximal 5000 Franken festzulegen. Das Parlament wollte jedoch nichts davon wissen. Damaliger Grundtenor in der bürgerlichen Mehrheit: Man strafe mit einer Deckelung des Pendlerabzugs die Autofahrer, denen oft gar nichts anderes übrig bliebe, als lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen.

6000 statt 5000 Franken: Ebenfalls keine Chance

Im Rahmen einer weiteren Sparrunde brachte die Regierung dann gar den Vorschlag, den Abzug auf 3000 Franken zu begrenzen. Sie verzichtete aber nach einem guten Rechnungsabschluss darauf und schob das Thema auf. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Gestern nun nahm die Regierung wieder einen Anlauf. In der Hoffnung, diesmal eine Mehrheit im Parlament zu finden, schlug sie eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 6000 Franken vor. Dies hätte dem Kanton und den Gemeinden insgesamt etwa 1 Million Franken Mehreinnahmen gebracht. Nach unten schrauben wollte die Regierung überdies auch den Pauschalabzug bei den übrigen Berufskosten (5 Prozent des Nettolohns, mindestens 2000 und höchstens 4000 Franken). Dies hätte Mehreinnahmen von total 1,4 Millionen gebracht.

Doch der Plan der Regierung war chancenlos. Einzig die SP stellte sich dahinter. Aus ökologischen Gründen begrüsse es die Partei, wenn mehr Leute mit dem öffentlichen Verkehr pendeln statt mit dem Auto, sagte SP-Sprecherin Eva Morger (Sachseln).

Kaum ein gutes Haar an der Vorlage liessen jedoch alle anderen Fraktionen. Sogar die vorberatende Kommission sah keine Chance, hier einen gemeinsamen Nenner zu finden, und versuchte gar nicht erst, einen Kompromissvorschlag einzubringen. Sie beantragte, das Geschäft zurückzuweisen. Eine Mehrheit der Kommission sei der Meinung, dass angesichts der prekären Finanzaussichten eine «Gesamtbetrachtung» nötig sei, wie Kommissionspräsidentin Lucia Omlin (CVP, Sachseln) sagte. Es bringe nichts, «immer wieder an einzelnen Rädchen zu schrauben». In der Kommission sei auch die Meinung vertreten worden, dass «eine Steuererhöhung die ehrlichere Lösung wäre».

«Süchtig danach, die Steuerstrategie zu rühmen»

Damit stiess sie vor allem bei CSP-Sprecher Leo Spichtig (Alpnach) auf offene Ohren. Eine allgemeine Steuererhöhung müsse im Rahmen einer solchen Gesamtschau ernsthaft in Betracht gezogen werden. «Man ist fast süchtig danach, die Steuerstrategie zu rühmen, ohne die Kehrseite zu betrachten», sagte Spichtig an die Adresse der Regierung. Fraktionskollege Sepp Stalder (Lungern) doppelte nach und meinte mit Blick auf die Kantonsfinanzen: «Wir werden zum Verlierer unseres eigenen Erfolgs.» Anderer Meinung war die SVP. Auch sie hält zwar nichts davon, den Pendlerabzug zu beschränken, wie Christoph von Rotz (Sarnen) sagte. Doch von einer allgemeinen Steuererhöhung will die Partei vorerst nichts wissen. «Wir müssen die Ausgaben im Griff behalten», mahnte von Rotz.

Kleines Detail am Rande: Als liberaler Exot outete sich Hans-Melk Reinhard (FDP, Sachseln). «Ich bin gegen die Rückweisung.» Pendeln sei «ein privates Bedürfnis, und ich sehe nicht ein, warum der Staat das unterstützen soll». Worauf Bärti Sigrist (SVP, Giswil) kopfschüttelnd erwiderte, er sage besser nicht laut, was er über Reinhards Votum denke, da ihm der Ratspräsident sonst das Wort entziehen würde.