Ein Cannonball-Fahrer überfuhr offenbar die doppelte A-8-Sicherheitslinie. Wie sollen Zeugen handeln?
Das Bild schickte ein Leserreporter an «20 Minuten online». Laut Legende geschah es am Mittwochnachmittag auf der A 8 zwischen Alpnachstad und Alpnach. Cannonball-Rennen sind illegale Autorennen, die man ursprünglich aus den USA, heute aber auch in Europa kennt. Im Juni 2010 war es zu einem solchen Rennen in Obwalden gekommen: Sieben englische Sportwagenfahrer überholten trotz doppelter Sicherheitslinie zwischen Alpnach und Wichelsee. Die Obwaldner und die Berner Polizei konnten sie eruieren und verzeigen.
Vom neusten Fall wusste die Obwaldner Verkehrspolizei laut ihrem Chef Marco Niederberger nicht. «Am besten ist, wenn man sich das Kontrollschild merkt und uns umgehend benachrichtigt. Hat man einen Beifahrer, der sofort anrufen oder die Strafbare fotografieren oder filmen kann, umso besser. In einem Verfahren gelten solche Aufnahmen als Beweismittel», sagt Niederberger. Sehr hilfreich sei, wenn man sich auch die Autonummer eines anderen Zeugen merken könne. «Je mehr Aussagen, desto besser.»
Die Polizei hat laut Niederberger von «20 Minuten» die Herausgabe des Bildes und den Namen des Leserreporters verlangt. Das Überfahren der doppelten Sicherheitslinie ist ein Offizialdelikt, das automatisch ein Verfahren nach sich zieht und laut Oberstaatsanwältin Esther Omlin mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Ausweisentzug und zu einer Geld- oder unbedingten Freiheitsstrafe führt. Je schneller die Polizei informiert werde, desto besser, weil das die Chance erhöhe, die Fehlbaren umgehend anzuhalten und – vor allem bei Ausländern – eine Kaution zu verlangen, sagt Niederberger.
Die Schweizer Polizeikorps arbeiten mit Nachbarländern in diesem Bereich zusammen. Trotz gewisser Informationen über Rennen nähmen die Fahrer «leider nicht immer die anfänglich gewählte Route». Auch diesmal. Die Polizei erfuhr von einer Tagesetappe Amsterdam–Genf. Die meisten Sportwagenfahrer mieden dann die Schweiz. Zwei aber wurden geblitzt, einer in Genf mit 195 statt erlaubter 120 Stundenkilometer. Am Steuer des Autos sass ein 52-jähriger Deutscher mit Wohnsitz in Singapur. Ihm wurde die Weiterfahrt auf Schweizer Boden untersagt, und er musste 12 000 Franken als Bussendepot abliefern. Ausserdem wird gegen ihn eine Strafuntersuchung eröffnet.
mvr/sda