OBWALDEN: Strafanzeige gegen Obwaldner Regierungsrat

Knapp eineinhalb Jahre nach der Publikation eines Untersuchungsberichts im Fall eines verschollenen Polizisten ist gegen den Obwaldner Regierungsrat Strafanzeige eingereicht worden. Ob ein Verfahren eröffnet wird, ist unklar.

Drucken
Die Obwaldner Regierung (im Bild die Regierungsräte Esther Gasser und Niklaus Bleiker sowie Landschreiber Stefan Hossli) nahm am 19. Juni 2012 Stellung zum veröffentlichten Untersuchungsbericht um den Fall eines verschwundenen Polizisten. (Bild: Corinne Glanzmann / Neue OZ)

Die Obwaldner Regierung (im Bild die Regierungsräte Esther Gasser und Niklaus Bleiker sowie Landschreiber Stefan Hossli) nahm am 19. Juni 2012 Stellung zum veröffentlichten Untersuchungsbericht um den Fall eines verschwundenen Polizisten. (Bild: Corinne Glanzmann / Neue OZ)

Die Anzeige bezieht sich auf die Veröffentlichung eines anonymisierten Untersuchungsberichts am 19. Juni 2012 im Zusammenhang mit dem Verschwinden eines Obwaldner Kantonspolizisten von 2010.

Der Bericht prüfte Vorwürfe gegen den Polizeikommandanten, wonach dieser bei der Suche nach dem verschwundenen Polizisten unprofessionell gehandelt haben soll. Nach Medienberichten zum Fall entschied sich die Obwaldner Regierung, den rund ein Jahr alten Bericht in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung sei aufgrund der vorangehenden Berichterstattung, in der Vorwürfe erhoben und vertrauliche Details publiziert worden seien, unumgänglich gewesen, schreibt die Obwaldner Regierung. Sie nehme die Strafanzeige zur Kenntnis.

Ehemaliger Bundesanwalt untersucht

Die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin ist gemäss eigener Aussage bei dem Fall in den Ausstand getreten. Das Obergericht setzte den ehemaligen Bundesanwalt und Schaffhauser Anwalt Erwin Beyeler als ausserordentlichen Oberstaatsanwalt ein.

Erwin Beyeler wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht dazu äussern, von wem die Anzeige eingereicht wurde.

Der Fall des verschollenen Polizisten geht auf den Juni 2010 zurück. Damals wurde der 56-Jährige bezichtigt, sexuelle Handlungen mit einem Kind begangen zu haben. Im Juli 2010 verschwand er. Sein Segelboot wurde führerlos auf dem Vierwaldstättersee gefunden.

Vorgehalten wurde dem Kommandanten, dass er zivil in Gewässern des Nachbarkantons Nidwalden nach dem vermissten Polizisten gesucht habe. Der Regierungsrat erklärte dies später damit, dass man angesichts der Umstände vertraulich habe vorgehen wollen.

Der Bericht des ehemaligen Bundesstrafgerichtspräsidenten Alex Staub kam unter anderem zum Schluss, dass der Polizeikommandant keine fragwürdigen Entscheide und kein unprofessionelles Handeln an den Tag gelegt habe. Gemäss Staub lasse sich rückblickend vieles einfacher beurteilen als im Moment des Entscheides.

Untersuchung gegen Justizdirektorin eingestellt

Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Polizisten wurde auch eine Strafuntersuchung gegen die Obwaldner Justizdirektorin Esther Gasser Pfulg geführt. Sie hatte den Zugriff auf einen Computer des Vermissten ermöglicht, der in einem Strafverfahren gesperrt worden war.

Gemäss eigener Aussage war Gasser nicht über die Beschlagnahmung des Computer-Accounts informiert gewesen. Der ausserordentlich eingesetzte Staatsanwalt-Stellvertreter aus dem Kanton Luzern kam zum Schluss, dass die Justizdirektorin nicht strafrechtlich relevant gehandelt hatte.

Der Obwaldner Polizeikommandant hatte im September 2010 bei der Justizdirektorin den Zugriff auf den Computer des vermissten Mitarbeiters beantragt, weil die von diesem Mann bearbeiteten Geschäfte weitergeführt werden mussten.

sda/rem