Die Obwaldner Regierung hat eine erneuerte Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantonsspitäler von Ob- und Nidwalden genehmit. Sie bildete die Grundlage für einen Koordinationsausschuss als gemeinsames Gremium.
Laut Mitteilung der Obwaldner Staatskanzlei vom Donnerstag hat der Ausschuss keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Ausschuss nimmt Koordinationsaufgaben bei der Zusammenarbeit der beiden Spitäler war. Die Autonomie der beiden Spitäler bleibt damit gewahrt. Jede Partei ist zudem in der Wahl weiterer Partnerspitäler frei.
Die Vereinbarung wurde zwischen der Aufsichtskommission des Kantonsspitals Obwalden und dem Spitalrat des Kantons Nidwalden abgeschlossen.
sda