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Zwei Beamte der Kantonspolizei gaben Anfang Juni sechs Schüsse ab, als ein zur Verhaftung ausgeschriebener Mann mit dem Auto direkt auf sie zufuhr. Die Schüsse sind verhältnismässig gewesen. Zu diesem Schluss kommt die administrative Untersuchung.
Polizisten der Kantonspolizei Obwalden haben Anfang Juni mit Recht zur Waffe gegriffen, als ein Berner Automobilist bei der Ausfahrt Sarnen Nord in einem gestohlenen Auto vor einer Kontrolle flüchten wollte. Diese Schussabgabe sei verhältnismässig gewesen, so das Resultat der Administrativuntersuchung, welche die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin von Gesetzes wegen durchgeführt hat. Das Verfahren sei vor wenigen Tagen abgeschlossen worden, sagt Omlin auf Anfrage. Für die Untersuchung war auch die Luzerner Polizei beigezogen worden. Im Sinne einer neutralen Betrachtung des Einsatzes sei dies sinnvoll, meint Esther Omlin.
Mit dem Abschluss des Verfahrens werden nun auch Details zum Fall bekannt: Die Luzerner Polizisten hätten die Situation am 4. Juni rekonstruiert, so Omlin. Dies anhand der Aussagen des Fahrers und der beteiligten Polizisten sowie anhand der Spurensicherung an den Schusswaffen und am Fahrzeug. Insbesondere der Einschusswinkel war entscheidend. Denn: Die beiden involvierten Obwaldner Polizisten schossen nicht auf den wegen Strassenverkehrs- und Vermögensdelikten zur Verhaftung ausgeschriebenen Fahrer, sondern auf den linken Vorderreifen des gestohlenen Autos.
Der Kantonspolizei war es zuvor gelungen, den Fahrer zum Anhalten zu bringen, nachdem das Auto mehrfach von Polizeifahrzeugen gerammt worden war. Insgesamt standen gemäss Omlin vier Polizeiautos im Einsatz. Doch der Beschuldigte wollte sich nicht festnehmen lassen. «Als zwei Polizisten ausstiegen und ihn mit gezogener Waffe zum Aussteigen aufforderten, beschleunigte er massiv und fuhr auf die zwei Polizisten zu, worauf diese sechs Schüsse aus nächster Nähe auf den Vorderreifen abgaben.»
Mit Erfolg: Der Mann kam noch bis Kerns, wo er festgenommen werden konnte. Eine Gefahr für ihn oder andere Verkehrsteilnehmer habe bei der Schussabgabe nicht bestanden, sagt Omlin. Damit sei sie gleich doppelt gerechtfertigt. «Einerseits waren die Polizisten in einer Notwehrsituation. Und andererseits konnten sie ihre dienstliche Aufgabe, die Festnahme, nur durch die Schussabgabe erfüllen.»
Damit sei der Fall nun für die beiden Obwaldner Polizisten abgeschlossen. Weil Schüsse durch die Polizei in der Schweiz so selten sind – in Obwalden liegt der letzte Vorfall mehr als 30 Jahre zurück, in Nidwalden mehr als 20 – musste der Fall dem Bundesamt für Justiz gemeldet werden. «Die Möglichkeit von Rückfragen seitens Bund besteht, aber ich rechne nicht damit», so Omlin. Auch rechtliche Schritte durch den Automobilisten erachtet sie nicht als wahrscheinlich. «Bisher wurde nichts eingeklagt. Zudem ist für mich kein Delikt ersichtlich, das die Polizisten durch ihr Verhalten begangen haben könnten.» Das Strafverfahren gegen den Fahrer ist inzwischen an den Kanton Bern abgetreten worden, weil dort bereits eine Strafuntersuchung gegen ihn hängig ist.