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Obwalden
Der Regierungsrat bedauert die Situation der beiden jungen Männer, die ihre Lehrstelle aufgeben mussten, weil ihre Asylgesuche abgelehnt worden waren. Weitere Schritte kann er allerdings nicht unternehmen.
Kurz und bündig beantwortet die Regierung eine Interpellation der Alpnacher CSP-Kantonsräte Leo Spichtig und Walter Wyrsch. Die beiden hatten vom Obwaldner Regierungsrat wissen wollen, welche Möglichkeiten er sehe, sich für die beiden Eritreer einzusetzen, deren Asylgesuche letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden waren. Die beiden jungen Männer hatten deshalb ihre Lehrstellen aufgeben müssen. In der Antwort heisst es, «dass auch der Regierungsrat die Situation bedauert, er jedoch keine weiteren Schritte unternehmen kann».
Die Regierung begründet diese Haltung mit der Rechtslage. Rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende dürften gestützt auf das Asylgesetz keiner Erwerbstätigkeit nachgeben. «Sowohl dem Arbeitgeber wie auch den beiden Asylsuchenden wurde dies vor der Erteilung der Arbeitsbewilligung beziehungsweise vor der Arbeitsaufnahme schriftlich mitgeteilt und war ihnen bekannt.» Die Regierung argumentiert damit gleich wie schon in ihrer Medienmitteilung vom 25. Januar dieses Jahres. Diese hatte sie nach einer Petition des Komitees für Menschenwürde im Asyl verfasst. Die Petition war kurz vor Weihnachten bei einer Kundgebung mit rund 70 Personen in Sarnen eingereicht worden.