Der Regierungsrat verabschiedete zwei Nachträge zu den gesetzlichen Anpassungen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Diese müssen nur noch vom Kantonsparlament abgesegnet werden.
Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die kantonale Umsetzung des neuen Gesetzes wurde evaluiert und deren Wirksamkeit überprüft, der Evaluationsbericht anschliessend am 7. April 2020 dem Kantonsrat unterbreitet. Um die kantonale Umsetzung dem Bericht entsprechend verbessern zu können, wurden gesetzliche Anpassungen ausgearbeitet. Zu diesen konnten sich die Gemeinden in einem Vernehmlassungsverfahren äussern. Der Regierungsrat hat als Folge nun zwei Nachträge zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
«Die meisten Anpassungen waren im Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich unbestritten», heisst es in einer Mitteilung der Sicherheitsdirektion. So beispielsweise die Integration der privaten Beistandspersonen auf kantonaler Ebene sowie die Schaffung der entsprechenden Fachstelle bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Die Stelle, welche für die Rekrutierung, Ausbildung, Beratung und Begleitung privater Beistände zuständig ist, gibt es bereits seit dem 1. Mai. Sie wurde jedoch lediglich als Leistungsvereinbarung festgesetzt und soll nun durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.
Ebenfalls für wenig Diskussionen sorgte die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Bildung einer zentralen Organisation im Rahmen des Projekts «Sozialwesen Obwalden 2020+». «Die Einwohnergemeinden beabsichtigen, einen gemeinsamen Sozialdienst und damit auch eine gemeinsame Berufsbeistandschaft zu führen.» Da diese als Zweckverband organisiert werden soll, war die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Zweckverbände notwendig.
Im Kantonsrat hatte die SVP den Antrag gestellt, das momentane Finanzierungsmodell der Kesb über Steuereinheiten zu überprüfen. Der Kanton liess anschliessend Varianten prüfen. In der Vernehmlassung wurde schliesslich eine Verteilung der Kosten über die Einwohnerzahlen, also eine Pro-Kopf-Gebühr, vorgeschlagen. «Damit würde die Kesb aber eine an den Kanton ausgelagerte Aufgabe der Gemeinden bleiben», heisst es in der Mitteilung weiter. Mit einer Ausnahme war es jedoch allen Vernehmlassungsteilnehmern ein Anliegen, dass die Aufgabe der Kesb «innert nützlicher Frist definitiv an den Kanton übergeht». Der Regierungsrat empfahl daher, das alte System der Finanzierung beizubehalten.
Die Nachträge werden nun noch im Obwaldner Kantonsparlament behandelt. Nach dessen Zustimmung ist die operative Umsetzung vorgesehen. Über den geplanten gemeinsamen Sozialdienst wird zudem das Obwaldner Stimmvolk im April 2022 entscheiden.