Revision
Obwaldner Regierungsrat verabschiedet Anpassungen des Datenschutzgesetzes zuhanden des Kantonsrats

Nachdem die vorgeschlagene Revision in der Vernehmlassung begrüsst worden sei, kommt sie im Mai und Juni nun vor den Obwaldner Kantonsrat.

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Mit dem Beitritt zu internationalen Vereinbarungen verpflichteten sich Bund und Kantone vor Jahren, einen europäischen Datenschutzstandard einzuführen. Obwalden tat dies im Jahr 2008 mit dem kantonalen Datenschutzgesetz. Seither hat sich das europäische Datenschutzrecht weiterentwickelt, und der Kanton muss dieses nun nachvollziehen.

Die Revision hat vor allem zum Ziel, die Weiterentwicklungen des europäischen Datenschutzrechts im kantonalen Recht umzusetzen, wie der Kanton Obwalden in einer Mitteilung schreibt. Ergänzend dazu sollen einzelne datenschutzrechtliche Lücken in den kantonalen Sacherlassen geschlossen werden. Die Revision betreffe die Straf- und Strafvollzugsorgane sowie den Datenschutzbeauftragten. «Sie orientiert sich an einer schlanken und effektiven Gesetzgebung. Mit der Beschränkung auf das Notwendige will der Regierungsrat den mit dem neuen Recht verbundenen Vollzugsaufwand in Grenzen halten.»

Nettogesetzgebung wird begrüsst

Sämtliche Einwohnergemeinden, aber auch praktisch alle anderen Vernehmlassungsteilnehmenden hätten die vorgeschlagene Umsetzung begrüsst, heisst es in der Mitteilung. Insbesondere seien alle von der so genannten Nettogesetzgebung überzeugt: Details und Besonderes werden im kantonalen Datenschutzgesetz explizit geregelt, im Übrigen aber und in Bezug auf das Grundsätzliche verweise das kantonale Recht auf das Bundesrecht. Da dieses bereits angepasst wurde, entspreche das kantonale Datenschutzgesetz im Wesentlichen bereits dem europäischen Recht. Trotzdem bedürfe es punktueller Änderungen, besonders beim Geltungsbereich des Gesetzes und bei den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten.

Der Bund wird das neue Recht per 1. September in Kraft setzen. Auf diesen Zeitpunkt hin ist auch das kantonale Datenschutzrecht zu revidieren. Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 25./26. Mai und 30. Juni beraten. (pd/eca)