Die Obwaldner Regierung will das Hochwasserschutzprojekt im Sarneraatal mit der Einführung einer zeitlich beschränkten zusätzlichen Steuer finanzieren. Der Regierungsrat hat am Freitag drei Modelle vorgestellt.
Der Regierungsrat prüfte mehrere Finanzierungsmöglichkeiten, darunter die Einführung einer Liegenschaftssteuer, eine generelle Steuerfusserhöhung oder eine weitere Verschuldung. Bei der befristeten Zwecksteuer würden die Vorteile jedoch überwiegen, heisst es in denen am Freitag veröffentlichen Vernehmlassungsunterlagen.
So seien die politische Durchsetzung bei der Einführung und die verbindliche Festlegung, welche Projekte damit finanziert würden, gegeben, schreibt der Regierungsrat.
In einer ersten Variante schlägt die Regierung eine kantonale, zweckgebundene Staatssteuer für den Kantonsanteil an den Kosten vor. Demnach müssten die von Hochwasser am meisten betroffenen Gemeinden Sarnen, Sachseln und Giswil die Finanzierung ihrer Anteile selber regeln.
Die zweite Variante beinhaltet eine kantonale Staatssteuer für den Kantons- und den Gemeindeanteil mit unterschiedlichen Steuersätzen. Die dritte Variante rechnet mit einem Einheitssatz.
Der Einheitssatz würde den Umstand schwerer gewichten, dass ein Hochwasser wie 2005 die ganze Bevölkerung trifft. Der Grundsatz der Solidarität rücke dabei in den Vordergrund, schreibt die Regierung. Diese spricht sich nicht explizit für ein Modell aus.
Die finanziellen Auswirkungen würden zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. So sei noch nicht entschieden, welches Projekt zur Hochwassersicherheit im Sarneraatal realisiert werde, schreibt die Regierung weiter.
Für die Steuerpflichtigen rechnet der Regierungsrat mit einer jährlichen Mehrbelastung zwischen 0,1 und 0,25 Steuereinheiten. Dies entspreche bei einem heute durchschnittlichen Gesamtsteuerfuss von 8,27 Einheiten einer Mehrbelastung zwischen 1,2 und 3 Prozent, heisst es in der Mitteilung.
Die Zwecksteuer soll gemäss Regierung für 10 bis 15 Jahre erhoben werden. Nachdem die Kosten des Projekts gedeckt sind, sollen die Zwecksteuern entfallen. Eine zeitlich befristete Zwecksteuer wandte der Kanton Obwalden bereits mehrmals an, zuletzt beim Ausbau des Kantonsspitals 1992.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Oktober 2013. Im Frühling 2014 soll der Kantonsrat über die Finanzierung sowie das Bauprojekt entscheiden.
HINWEIS:
Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren »
Das Hochwasser 2005 verursachte rund um den Sarnersee und entlang der Sarneraa katastrophale Schäden. Um ein Hochwasser in Zukunft zu verhindern, stehen zwei Varianten zur Auswahl. Ein Stollenprojekt zwischen Sarnersee und Wichelsee sowie eine Verbreiterung und Tieferlegung der Sarneraa.
Für die Verbreiterung waren die Kosten 2009 auf rund 76 Millionen Franken berechnet worden. Dies nachdem die Regierung zunächst von 47 Millionen Franken ausgegangen war. Daneben wurde ein Stollenprojekt von der IG Hochwasserschutz mit einer Volksinitiative lanciert. Die Stimmberechtigten hiessen das Vorhaben 2010 grundsätzlich gut. Der Regierungsrat vergab im März 2013 den Auftrag bis zum Betrag von 78,7 Millionen Franken. Ob der Stollen gebaut wird, ist aber noch nicht sicher. Der Auftrag ist unter dem Vorbehalt vergeben worden, dass der Kantonsrat sich für diese Projektvariante entscheidet, dass das Bauprojekt von Regierung und Parlament genehmigt wird und dass das Volk dem Baukredit zustimmt. Der Kantonsrat soll im Frühling 2014 entscheiden, welche der beiden Varianten realisiert wird.
sda/rem