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Zentralschweiz
Obwalden
Die wegen höherer Steuereinnahmen deutlich besser als budgetiert ausgefallene Staatsrechnung 2015 ist im Obwaldner Kantonsrat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen worden. Von einer Abkehr vom Sparkurs wollte die Mehrheit nichts wissen.
Der Kantonsrat genehmigte die Staatsrechnung mit einem Defizit von 2,5 Millionen Franken einstimmig. Das Ergebnis ist vor allem wegen überraschender Steuereinnahmen rund 30 Millionen Franken besser als angenommen. Statt die Reserven anzapfen zu müssen, kann Obwalden seine Reserven um 20 auf 52 Mio. Franken aufstocken.
Angesichts ausserordentlicher Steuereinnahmen war im Rat von einem "Lotto-Sechser" und "Segen zur rechten Zeit" die Rede. In Ekstase verfielen die Kantonsräte dennoch nicht.
Es gebe trotz schöner Ausgangslage auch Verschlechterungen im Staatshaushalt, sagte der Präsident der vorberatenden Kommission, Klaus Wallimann (CVP). Er nannte etwa erneut gestiegene Ausgaben in Millionenhöhe für die ausserkantonale Spitalversorgungen, mehr Abschreibungen und höhere Beiträge für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV.
Daniel Wyler (SVP) sagte, Sparanstrengungen auf Eis zu legen, würde nicht von grossem Weitblick zeugen. Die ausserordentlichen Einnahmen seien einmalig gewesen, die Aufgaben und dazugehörigen Ausgaben würden bleiben. Seine Parteikollegin Monika Rüegger kritisierte die in den letzten Jahren stets gestiegenen Ausgaben.
Max Rötheli (SP) sagte, der Rat dürfe sich vom guten Ergebnis nicht blenden lassen. Ab 2018 seien im Haushalt grosse Fehlbeträge zu erwarten. Entwicklungen im Finanzausgleich des Bundes werde Obwalden bald zu spüren bekommen. Höhere Einnahmen seien unumgänglich.
Reto Wallimann (FDP) erklärte, die zusätzlichen Steuereinnahmen dürften einmalig geblieben sein. Heidi Brücker-Steiner (CSP) meinte, Obwalden erhalte einen grösseren finanzpolitischen Handlungsspielraum. Der Kanton komme jedoch nicht darum herum, mit den Mitteln haushälterisch umzugehen und je nach Situation später über eine Steuererhöhung nachzudenken.
Der Rat genehmigte gleichzeitig zur Rechnung auch den regierungsrätlichen Geschäftsbericht. Dabei verlangte das Parlament, dass die kantonale Verwaltung gemäss dem gesetzlichen Auftrag ein internes Kontrollsystem einführt. Es überwies auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission praktisch diskussionslos eine Anmerkung, wonach der Kommission bis Ende März 2017 ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden soll.
Eine weitere Anmerkung betraf Probleme in der Verwaltung bei der Einführung eines elektronischen Systems für die Bearbeitung von Geschäften. Die Implementierung dauert rund doppelt so lange als geplant. Das Parlament beharrt auf eine Umfrage bei den Benutzern bis Ende März 2017.
Schliesslich will der Kantonsrat, dass die internen Verrechnungen der Strassenverkehrssteuer nicht mehr länger nach Umlagesätzen von 2002 vorgenommen werden. Diese seien nicht mehr nachvollziehbar. Ab 2017 soll die Verrechnung "gesetzeskonform" und "verursachergerecht" erfolgen. (sda)