Im Kanton Obwalden fehlten bislang ausdrückliche Regelungen über die Einsatzkosten der Stützpunktfeuerwehren Sarnen und Engelberg. Nun hat die Regierung die entsprechenden Bestimmungen aktualisiert.
Auch basierten die neuen Ansätze für die Entschädigung der Stützpunktfeuerwehren neu auf dem Kostendeckungsprinzip, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Montag mit.
An den Grundsätzen, welche Leistungen die Feuerwehren erbringen und welche entsprechend in Rechnung zu stellen seien, ändere sich nichts, heisst es weiter. (sda)