Den Eltern dürfen bei obligatorischen Veranstaltungen wie Klassenlager, Exkursionen und Schulreisen nur die Verpflegungskosten auferlegt werden. Diesen Entscheid des Bundesgerichts setzt der Kanton ab nächstem Jahr um.
Im vergangenen Dezember hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der an den Schulen für Unsicherheit sorgte. Der Besuch der Volksschule müsse grundsätzlich unentgeltlich sein, und das gelte auch für Ausflüge oder Lager, hielt das oberste Gericht fest. Zu den wenigen Ausnahmen gehört eine Verpflegungsentschädigung von maximal 16 Franken pro Kind und Tag. Recherchen unserer Zeitung im vergangenen Juni zeigten, dass man noch mit dem bewährten System weiterfuhr und von den Eltern für die Schulreise eine kleine Beteiligung verlangte.
Nun hat der Kanton für Klarheit gesorgt und das Gesetz dem Bundesgericht angepasst. Ab nächstem Jahr dürfen den Eltern nur Beiträge für die Verpflegung auferlegt werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates. Für die Verpflegung auf Exkursionen und in Klassenlagern hat der Kanton die Maximalbeiträge auf 10 (Kindergarten bis zweite Primarklasse) bis 16 Franken (7. bis 9. Klasse) pro Tag festgelegt. Auf Schulreisen sei jedes Kind für die Verpflegung selbst verantwortlich, daher müssten dafür keine Beiträge erhoben werden.
pd/map