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Obwalden
In Obwalden sollen ab 2018 bei Wahlen und Abstimmungen neue Stimmcouverts zum Einsatz kommen. Vorgesehen sind solche, die die Post einfacher sortieren kann. Daneben sollen die Urnen um 11 und nicht erst um 12 Uhr schliessen.
Der Obwaldner Regierungsrat will das Abstimmungsgesetz entsprechend revidieren. Seine Vorschläge dazu schickte er am Mittwoch in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 28. Februar 2017.
Die Post verlangt für den Versand des bisherigen Abstimmungscouverts, das seit über zehn Jahren im Einsatz ist, seit April einen Zuschlag. Der Aufdruck des Gemeindelogos auf dem Stimmrechtsausweis erschwere die maschinelle Lesbarkeit und die aufgeklebte Sichttasche könne in der Sortieranlage hängen bleiben, schreibt der Regierungsrat.
Die Regierung schlägt nun auf Anraten einer Arbeitsgruppe aus Kantons- und Gemeindevertretern ein Couvert vor, wie es etwa im Kanton Solothurn angewendet wird. Dieses besteht aus einem Zweiwegcouvert mit zwei Innenfächern samt darauf abgestimmten Stimmrechtsausweis. Dieses erfülle die Anforderungen an ein Stimmcouvert, entspreche den Standards der Post und sei einfach handzuhaben.
Im Gleichzug will der Regierungsrat Fristen im Wahlverfahren anpassen, Verfahren bei der Ermittlung der Ergebnisse der brieflichen Stimmabgaben vereinfachen, die Beschwerdefrist präzisieren, technische Anpassungen vornehmen und den Urnenschluss am Abstimmungssonntag vorverlegen.
Mit dem Urnenschluss um neu 11 Uhr stehe das Ergebnis am Abstimmungssonntag im Regelfall früher als bisher fest und könne früher bekanntgegeben werden, schreibt der Regierungsrat. Das Resultat findet damit bei den Medien und in der Öffentlichkeit mehr Beachtung. Die Vorverlegung hält die Regierung für vertretbar, weil heute zwischen 11 und 12 Uhr nur noch vereinzelte Stimmen eingehen würden.
Für mehr Zeit bei der Vorbereitung sollen Urnengänge neu mindestens acht statt vier Wochen vor einer Abstimmung bekannt gegeben werden. Bei Wahlen soll die Einreichefrist für Wahlvorschläge zudem neu eine Woche früher angesetzt werden, nämlich bei 48 statt 41 Tagen vor der Wahl.
sda